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Henning Leeske | am

Rote Gebiete: So geht es betroffenen Betrieben

Die Neuausweisung Roter Gebiete ist für betroffene Landwirte oft nicht nachvollziehbar. Das gilt vor allem, wenn die Gebiete vorher grün waren. Doch nicht nur die Düngeverordnung belastet.

Zähneknirschend und unter Protest hatten sich viele Landwirte auf die Novellierung der Düngeverordnung und die damit verbundene Einteilung der Grundwasserkörper in Grüne und Rote Gebiete eingestellt. Düngermengen und Fruchtfolgen wurden in der Planung an die Vorgaben angepasst. Doch kurz vor Weihnachten haben das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Hannover die Roten Gebiete erneut (diesmal nach den Vorgaben der AVV) in belastete und unbelastete Grundwasserkörper eingeteilt. Dabei mussten auch ehemals Grüne Gebiete neu bewertet werden, wenn dort rote Messstellen vorliegen. Das Ergebnis: Gebiete, die vorher grün waren, wurden durch die Neubewertung rot.

Dünger bestellt

Stark betroffen sind die Landwirte Frank und Hans-Jürgen Beutner aus Wahnebergen im Landkreis Verden. "Die 180 Hektar Ackerland, die wir bewirtschaften, sind plötzlich vor Weihnachten rot geworden", schildert Frank Beutner. "Da unser Betrieb zuvor im Grünen Gebiet lag, konnten wir normal planen", so Beutner.

Mineraldünger wurde bestellt und ein Düngeplan ausgearbeitet. Aber mit diesem "speziellen Weihnachtsgeschenk" musste der Betriebsleiter die Düngeplanung für die gesamte Fläche binnen Wochenfrist über den Haufen werfen. Die wirtschaftlichen Folgen für den Betrieb: Für umgerechnet 5.000 Euro liegt jetzt überschüssiger Mineraldünger in der Scheune, denn im Roten Gebiet sind 20% vom Stickstoffdüngebedarf abzuziehen. 

Muss das Güllelager erweitert werden?

Teuer könnte es für den Familienbetrieb, der durch Ackerbau, Schweinemast mit 1.800 Mastschweinen und Hähnchenmast breit aufgestellt ist (wie von der Politik oft gefordert), werden, wenn jetzt zusätzlicher Güllelagerraum geschaffen oder Gülle abgegeben werden muss. Die Dünge-VO erlaubt im Herbst kaum noch eine Gülledüngung und deshalb muss mehr Gülle bis zum Frühjahr gelagert werden.

"Die Kosten für 600 m3 zusätzlichen Lagerraum müssen wir mit 50.000 bis 60.000 Euro veranschlagen und eine Baugenehmigung ist so schnell auch nicht erteilt", beschreibt Frank Beutner das Dilemma. Klar ist, die Wirtschaftlichkeit seiner Schweinehaltung wird darunter leiden, und das zusätzlich zum aktuellen Schweinepreisverfall.

Druck von allen Seiten

Der Milchvieh- und Ackerbaubetrieb von Fenja Hemme und Carsten Rodewald liegt mitten in der Allermarsch im landwirtschaftlich geprägten Dorf Eilte. Ihr Betrieb ist gleich von mehreren ordnungspolitischen Veränderungen betroffen. Die für die eigene Futterproduktion wichtigen Grünlandflächen liegen im FFH-Schutzgebiet des Allertals und seit Weihnachten sind 80 % der Ackerflächen plötzlich im Roten Gebiet.

"Kaum hat man sich in die neuen Verordnungen eingelesen, kommt schon etwas Neues aus Hannover oder Berlin", drückt Fenja Hemme ihren Frust über die Unstetigkeit der Politik aus. Ihr Ehemann Carsten Rodewald geht sogar noch weiter: "Eigentlich machen wir nur noch aus Leidenschaft zur Landwirtschaft und wegen der Verpflichtung für die kommende Generation weiter."

Fehlerhafte Kartierung der FFH-Flächen

Ärgerlich sei auch die ungenaue und auch fehlerhafte Kartierung der FFH-Flächen. "Manche Weide ist grün, manche ist rot, obwohl keine Grenze zu erkennen ist. Der Lohnunternehmer weiß dann nicht, wo genau er mit dem Häcksler fahren darf", erklärt Rodewald. Außerdem darf der erste Grasschnitt im FFH-Gebiet erst ab dem 15. Juli erfolgen. Rodewald: "Das ist für Betriebe mit Milchvieh viel zu spät."

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