Wenn Sie Gartenabfälle entsorgen möchten, sollten Sie einige Dinge beachten. Denn gerade beim Verbrennen der Gartenreste können Bußgelder drohen.
Viele Gartenexpertinnen und Gartenexperten sind sich sicher, dass Gartenabfälle nicht mehr verbrannt werden sollten. Dies sei nämlich aus ökologischer Sicht nicht mehr zeitgemäß. Denn beim Verbrennen der Abfälle gelangen Schadstoffe in die Luft, die Mensch und Tier belasten können. Doch zum Verbrennen gibt es auch einige Alternativen.
Gartenabfälle kompostieren
Gartenabfälle können Sie auch im eigenen Garten im Kompost lagern. Auf diese Weise gehen keine wichtigen Nährstoffe verloren und sie können die Überreste zum Düngen nutzen. Übrigens: Auf den Kompost dürfen auch Tee- und Kaffeefilter. Achten Sie allerdings darauf, dass Sie jetzt im Herbst, wenn Bäume ihr Laub verlieren und Stauden und Gräser braun werden, keine von Viren, Schädlingen oder Pilzen befallenen Pflanzen auf den Kompost bringen. Denn diese können hervorragend in den Haufen überleben und sich über den ausgebrachten Kompost verbreiten. Auch Unkraut sollte nicht auf dem Kompost landen. Geben Sie Pflanzen mit Samen oder Wurzelkräuter daher besser in die Restmülltonne. Kleintierstreu auf pflanzlicher Basis oder Eierschalen hingegen dürfen auf den Kompost.
Verbrennungsverbot in Deutschland
Falls Sie keinen Kompost anlegen möchten, bleiben Ihnen auch andere Alternativen, um die Gartenabfälle los zu werden. So können Sie die Gartenreste auch in der Biotonne oder der Restmülltonne entsorgen. Örtliche Entsorgungsstationen nehmen zudem Äste, Laub und Grünschnitt an. Grundsätzlich gibt es in Deutschland ein Verbrennungsverbot. Das bedeutet, dass das Verbrennen von Pflanzen als eine Ordnungswidrigkeit angesehen wird und Behörden Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängen dürfen. Gibt es allerdings weder eine Biotonne, noch andere Entsorgungsmöglichkeiten, kann die zuständige Behörde eine Ausnaheerlaubnis aussprechen.
Folgendes sollten Sie beachten:
- Nur von März bis Oktober ist das Verbrennen erlaubt
- Dabei dürfen Sie Gartenreste nur zwei Stunden am Tag, zwischen 8 und 18 Uhr, verbrennen
- Nur trockene Pflanzenreste eignen sich, da sie weniger Rauch bilden
- Im Radius von 300 Metern darf es keine Krankenhäuser, Kurkliniken, Alten- und Pflegeheime geben
- Auch dürfen Abfälle in diesem Radius nicht während der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten, Schulen oder anderen Institutionen verbrannt werden
- Es muss Windstille herrschen
Gartenreste dürfen nicht im Wald entsorgt werden, da diese das Ökosystem des Waldes stören könnten. Bei Verstoß, drohen auch hier Bußgelder.