Grünland mit Blüten

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Christel Grommel | am

Unzureichender Grünlandschutz: Deutschland droht Klage

Laut EU-Kommission erfüllt Deutschland seine Verpflichtungen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie zum Schutz bestimmter Grünlandtypen noch immer nicht.

Daher eröffnete die Kommission den zweiten Schritt eines formellen Vertragsverletzungs-verfahrens. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken der Kommission zu reagieren. Passiert dies nicht, kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einreichen.

Konkret fordert die Kommission, dass die Bundesrepublik den Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, darunter Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen, verstärkt. Beide Lebensraumtypen würden sich in Deutschland in einem "ungünstigen" Erhaltungszustand befinden. Die genannten Lebensraumtypen seien in den letzten Jahren an verschiedensten Standorten erheblich kleiner geworden oder sogar völlig verschwunden, vor allem aufgrund von "nicht nachhaltigen Agrarpraktiken". Außerdem habe es Deutschland versäumt, den Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen zu überwachen. Die Kommissionsbeamten verweisen auf den Green Deal und die darin enthaltene EU-Biodiversitätsstrategie.

Eco-Schemes nicht ausreichend

Das Bundesumweltministerium erklärte, den Vorwurf der EU-Kommission erst einmal sorgfältig analysieren zu wollen. Die Antwort und das weitere Vorgehen werden laut einer Ressort-sprecherin in enger Abstimmung mit den Bundesländern erfolgen, da diese maßgeblich von den Vorgängen betroffen seien. 

Abhilfe könnten laut Sprecherin die Eco-Schemes schaffen, denen sie "eine entscheidende Bedeutung für eine nachhaltigere Landwirtschaft" zuschreibt. Ob das Instrument allerdings auch geeignet sei, der konkreten Kritik der Brüsseler Behörde zu begegnen, lasse sich gegenwärtig allerdings noch nicht abschätzen. Dies liege vor allem daran, dass die Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament zur zukünftigen EU-Agrarreform gerade erst beginnen würden, gab die Sprecherin des Ministeriums zu bedenken.

Da diese nur einjährige Maßnahmen umfassen sollen, sei dieses Instrument per se nicht geeignet, um anspruchsvolle beziehungsweise komplexe Maßnahmen mit mehrjähriger Perspektive zu fördern.

Mit Material von AgE

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