Pflegepauschbetrag - alter Herr im Rollstuhl und junge Frau

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Cornelia Krieg | am

Pflegepauschbetrag: Tipps für Ihre nächste Steuererklärung

Angehörige zu Hause zu pflegen, kostet nicht nur viel Kraft, es entstehen auch Kosten. Wer pflegt, kann nun einen höheren Pflegepauschbetrag in seiner Steuererklärung geltend machen. Neu: auch für die Pflegegrade 2 und 3.

Fahrten zum Arzt, für Körperpflege, Wäsche – Angehörige pflegen geht ins Geld. Die gute Nachricht: Wenn Sie 2022 die Steuererklärung für 2021 machen, können Sie sich über einen höheren Pflegepauschbetrag von 1.800 Euro freuen. Neu ist, dass auch für die Pflegegrade 2 und 3 Pauschbeträge eingeführt wurden:

  • Pflegegrad 2: 600 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.800 Euro
  • Pflegegrad 5: 1.800 Euro

Wofür ist der Pflegepauschbetrag gedacht?

Der Pflegepauschbetrag soll die laufenden Kosten für zum Beispiel Fahrten, Kleidung und Pflege decken. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Bei der Person, die Sie pflegen, muss es sich um einen Angehörigen – wie Eltern, Geschwister, Onkel und Tante – oder um eine nahe stehende Person wie zum Beispiel die Schwiegermutter handeln.
  • Der von Ihnen gepflegte Angehörige ist hilflos (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen "H") oder schwerstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 und 5).
  • Sie pflegen Ihren Angehörigen in Ihrer eigenen oder seiner Wohnung.
  • Sie pflegen selbst. Das bedeutet: Sie können sich zwar von einem ambulanten Pflegedienst unterstützen lassen, Ihr Anteil an der Pflege muss aber mindestens zehn Prozent betragen.
  • Für die Betreuung erhalten Sie keine Gegenleistung, also keine Einnahmen – auch nicht in Form des Pflegegelds.

Wann steht das Geld zu? Das sind die Regeln:

Der Pflegepauschbetrag steht Ihnen nur zu, wenn Sie keine Gegenleistung für die Pflege bekommen – auch nicht in Form des Pflegegelds aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Sie können das Pflegegeld zwar verwalten, dürfen es aber ausschließlich zugunsten des Pflegebedürftigen verwenden – zum Beispiel für einen ambulanten Pflegedienst oder die Anschaffung eines Spezialbetts. Das müssen Sie auch belegen können. Leitet der Pflegebedürftige das Pflegegeld als Vergütung an Sie weiter, ist es für Sie zwar steuerfrei, dafür entfällt aber Ihr Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag.

Was kann geltend gemacht werden?

Teilen sich mehrere Personen die häusliche Pflege eines Angehörigen, wird der Pflegepauschbetrag entsprechend ihrer Anzahl aufgeteilt. Pflegen zum Beispiel 2020 zwei Brüder die schwerstpflegebedürftige Mutter mit Pflegegrad 5, steht jedem Bruder ein Pflegepauschbetrag in Höhe von 462 Euro zu. Ab 2021 sind es dann je 900 Euro. Pflegen Sie hingegen alleine beispielsweise Ihren Vater und Ihre Mutter, können Sie pro schwerstpflegebedürftige Person mit Pflegegrad 4 oder 5 je 924 Euro (ab 2021 je 1.800 Euro) geltend machen. In diesem Fall also 1.848 Euro (ab 2021 zusammen 3.600 Euro).

Was passiert bei einer Heimunterbringung?

Auch bei einer Heimunterbringung kann Ihnen unter Umständen der Pflegepauschbetrag zustehen. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Betroffene bereits vor Eintritt der Hilflosigkeit oder Schwerstpflegebedürftigkeit in einem möblierten Zimmer in einem Pflegeheim gewohnt hat. Und Sie müssen sich zu mindestens 10 Prozent an der Pflege beteiligen, also zum Beispiel beim Essen helfen und damit das Pflegepersonal entlasten. Gegebenenfalls steht Ihnen der Pflegepauschbetrag auch zu, wenn Sie Ihren im Heim untergebrachten Angehörigen an den Wochenenden zu sich nach Hause holen und pflegen. Aber in beiden Fällen – bei der Unterbringung im Heim und bei Besuchen an Wochenenden – entscheidet das Finanzamt individuell, ob Ihnen der Pflegepauschbetrag zusteht oder nicht.

Mit Material von Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe

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