Der Landtag hat einem Umstiegsprogramm für die Schweinehaltung zugestimmt. Darauf können sich Landwirte einstellen.
In Niedersachsen hat der Landtag am vergangenen Freitag (27.1.) der Einführung eines Förderprogramms zum Umbau der Schweinehaltung zugestimmt. Vorgesehen ist unter anderem, Investitionen in eine betriebliche Diversifizierung mit bis zu 80 Prozent der Investitionssumme zu unterstützen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen SPD und Grüne legte der Landtag fünf Eckpunkte für eine Förderrichtlinie fest. Das geplante „Zukunftsprogramm Diversifizierung“ wird nun in den Ausschüssen des Landtags weiter beraten. Ziel ist, den derzeit stattfindenden „ungeordneten Strukturbruch“ der Schweinehaltung in Niedersachsen zu stoppen. Ein weiteres Höfesterben soll verhindert werden.
Möglichst viele Betriebe sollen am Umstiegsprogramm teilnehmen können
Der Landtag fordert die niedersächsische Landesregierung auf, bei der Förderrichtlinie insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Es sollen Investitionen in räumlicher Nähe des bisherigen Betriebsstandortes gefördert werden, um Verlagerungen in andere (Bundes-)Länder zu vermeiden. 2. Die örtlich vorherrschende Tierdichte und regionale Gegebenheiten sind als Kriterium der Förderwürdigkeit zu berücksichtigen. 3. Investitionen zum Einstieg oder Ausbau in die Haltung anderer Tierarten, beispielsweise Puten, dürfen nicht zu einer gesamtbetrieblichen Erhöhung des Viehbesatzes (GV/ha) führen. Grundsätzlich ist Tierhaltung nur bis zu 2 GV/ha als förderfähig einzuschätzen. 4. Eine Förderung soll für bis zu 80 Prozent der Investitionssumme möglich sein, wobei mindestens die Hälfte der vom Land bereitgestellten Summe als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden soll. 5. In Abhängigkeit des Haushaltsansatzes ist das maximal förderfähige Investitionsvolumen zu deckeln, um möglichst vielen Betrieben eine Teilnahme an dem Diversifizierungsprogramm zu ermöglichen.
Landesregierung soll Notwendigkeit zusätzlicher Bundes- und EU-Mittel prüfen
In seiner Entschließung verweist der Landtag darauf, dass die Schweinebestände in Niedersachsen aktuell deutlich zurückgehen. Es sei zu erwarten, dass dieser Trend anhalte. Der Bund plane bereits seit langem eine nationale Förderung des tiergerechten Stallumbaus. Zu diesem Zweck seien für 2023 im Bundeshaushalt 150 Millionen Euro vorgesehen. Mittelfristig sei ein Milliardenbetrag eingeplant. Der Landtag fordert die Landesregierung auf zu prüfen, ob zusätzliche Mittel des Bundes und der EU zur Umsetzung des Landesprogramms nötig seien. In der Entschließung macht die rot-grüne Koalition auch deutlich, das niedersächsische Programm solle Betrieben, die nicht ihre ganzen Bestände tierwohlgerecht umbauen wollten oder könnten, die Möglichkeit zu bieten, ergänzende beziehungsweise alternative Einkommensquellen zu erschließen und dafür Strukturen aufzubauen.
Stall brennt zwei Mal in einer Woche - 3.300 Ferkel tot
Landvolk lobt guten Ansatz
Das Landvolk Niedersachsen wertete den Entschließungsantrag als guten Ansatz. Der Verband sieht sich damit in seiner Forderung nach einer Umstrukturierungsprämie für schweinehaltende Betriebe bestätigt. „Wir bieten ausdrücklich unsere Unterstützung an, wenn es darum geht, eine Förderrichtlinie zu erarbeiten und Details für den Umbau der Tierhaltung festzuzurren“, erklärte Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Besonders hob Hennies hervor, dass der Landtag die negativen Folgen für den ländlichen Raum anerkenne, die ein unbegleiteter Strukturbruch in der Branche mit sich bringen würde. Zugleich mahnte Hennies, eine Deckelung des förderfähigen Investitionsvolumen je Betrieb dürfe nicht dazu führen, dass die Diversifizierung nur für wenige Höfe möglich sei.
ISN hofft auf ein Abbremsen der Ausstiegswelle
Auch die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßte ausdrücklich die in Aussicht gestellte Unterstützung der Schweinehalter. Dies könne „die ungeordnete Ausstiegswelle bremsen“, betonte ISN-GeschäftsführersDr. Torsten Staack. Kritisch bewertete er die Viehdichte von 2 GVE/ha und den Selbstversorgungsgrad als Bemessungsgrenzen. „Entscheidend wird am Ende auch sein, dass die Zugangsvoraussetzungen zu den Fördermitteln so gesetzt werden, dass nicht nur wenige Betriebe diese in Anspruch nehmen können“, sagte Staack.