Die Mitglieder des Demeter-Vereins haben sich verpflichtet, spätestens ab 2030 alle Kälber bis zum Abtränken auf dem Geburtsbetrieb zu halten.
Die Richtlinie wurde im Rahmen der Hauptversammlung des Vereins für biologisch-dynamische Landwirtschaft Anfang Juli beschlossen. Konkret sieht diese vor, dass die auf Demeter-Betrieben geborenen Kälber in acht Jahren erst nach dem Absetzen, also frühestens mit 120 Tagen, auf einen Mast- oder Aufzuchtbetrieb verschoben werden. Damit soll auch der Einsatz von Antibiotika weitgehend überflüssig werden. Ein Teil der Demeter-Milch, die bisher verkauft werden konnte, geht damit in Zukunft an die Kälber.
Vorgaben werden gestaffelt erhöht
Die neuen Richtlinien treten gestaffelt in Kraft, um den Betrieben Zeit für die nötigen Anpassungen beim Platzangebot zu geben. Laut Demeter müssen ab dem 1. Januar 2024 insgesamt 30 % der Kälber auf dem Geburts- oder Partnerbetrieb abgetränkt werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Anteil jährlich um 10 % erhöht, bis Ende 2030 dann 100 % erreicht sind.