Wie sehen Bullenställe in Zukunft aus und wie lässt sich der Umbau finanzieren? Darauf gibt es noch keine Antworten, aber Mästerinnen und Mäster können schon jetzt handeln. Wie, schilderte Dr. Georg Teepker bei einem Seminar.
Den Bullenmästerinnen und -mästern stehen in den kommenden Jahren einige Veränderungen bevor. Zu den Vorgaben der Niedersächsischen Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung, die ab 2030 auch für Altbauten gelten, könnten weitere Anforderungen kommen – durch die Borchert-Kommission, von Schlachthöfen oder vom Lebensmitteleinzelhandel. Wie diese genau aussehen und wie sie finanziert werden sollen, ist noch unklar (wir berichteten in Ausgabe 39/2021).
Trotzdem sollten Bullenmäster jetzt nicht untätig bleiben, betonte Dr. Georg Teepker, Berater an der Bezirksstelle Osnabrück der LWK Niedersachsen, bei einem Onlineseminar des Netzwerks Fokus Tierwohl. "Seien Sie aktiv und tun Sie schon jetzt, was Sie tun müssen", rief er die Teilnehmer auf.
Kälberbereich anpassen
Das betreffe zum einen den Kälberbereich: Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung enthält keine Angaben zu Mastbullen, regelt aber die Haltung von bis zu sechs Monate alten Kälbern. Das kann laut Teepker auch für Mäster relevant sein, da sie die Fresser teils schon ab dem dritten oder vierten Monat auf dem Betrieb haben. Anforderungen sind:
- mindestens 1,8 m² Platz/Tier,
- bei Betonspaltenboden maximal 2,5 cm Spaltenweite/ bei Spaltenböden mit Gummiauflage maximal 3 cm (direktes Einstallen in die Mastbucht (35 mm) ist nicht erlaubt)
- und ab Februar 2024 ein weicher Liegebereich mit Gummimatten oder Stroh.
Teepker empfiehlt, bestehende Ställe auf diese Vorgaben hin zu prüfen und schon jetzt zu überlegen, wie sich zum Beispiel die Liegeflächen nachrüsten ließen.
Die Mast optimieren
Zum anderen sieht Teepker in der Mast Möglichkeiten zur Optimierung, die die Mäster schon jetzt angehen können.
Wasserversorgung
Eine Umfrage im Seminar ergab, dass 50 Prozent der Teilnehmer Schalen- oder Beckentränken verwenden, 37 Prozent aber auch Zapfentränken. Die niedersächsische Leitlinie fordert ab Oktober 2023, dass mindestens die Hälfte der Tränken in der Bucht Schalentränken sein müssen. Außerdem darf das Tier-Tränke-Verhältnis 8:1 nicht überschreiten.
Auch hier rät Teepker, sich frühzeitig mit möglichen Lösungen zu beschäftigen und diese auszuprobieren. Seitliche Schutzbögen oder Schutzglocken über dem Becken könnten gegebenenfalls Verschmutzungen reduzieren. Wichtig sei, dass sich die Becken leicht und gefahrenlos vom Futtertisch aus reinigen lassen. Wenn weiterhin Zapfentränken zum Einsatz kommen sollen, seien die Regeln:
- keine Schweinenippel,
- nur in Kombination mit einer Beckentränke,
- Durchflussraten von über vier Litern pro Minute,
- gut zugänglich anbringen, in korrektem Winkel und in geeigneter Höhe (20 cm über Wiederristhöhe), damit die Tiere bequem trinken können.
Aufsprungschutz
Beim Aufsprungschutz gelten die Anforderungen der Leitlinie schon heute:
- Er ist nur in Teilbereichen der Bucht zulässig (ein bis zwei Stangen),
- darf nicht unter Strom stehen
- und die Bullen müssen in natürlicher Haltung aufrecht stehen können mit 50 cm Freiraum über dem Widerrist
So können Rinderhalter die neue Unfallverhütungsvorschrift umsetzen
Platzangebot und Liegeflächen
Die Haltung auf Haltungsform Stufe 2 auszurichten (3 m² Platz pro Tier ab 400 kg Lebendgewicht), ist laut Teepker ein sinnvoller Schritt – auch, um höhere Mastleistungen zu realisieren: Bis knapp über 3 m² würde die Leistung mit zunehmendem Platzangebot steigen.
Eine Möglichkeit könne sein, Kleinbuchten zusammenzulegen. Darüber hinaus hält er es für sinnvoll, in Spaltenställen Gummiauflagen zu testen und erste Erfahrungen zu sammeln zu Einbau, Haltbarkeit und Akzeptanz.