Rund fünf Monate sind nach dem ersten ASP-Fund an Wildschweinen in Deutschland vergangen. Was ist seither passiert? Und wo stehen wir aktuell?
Inzwischen gibt es 673 Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Deutschland. Vor knapp fünf Monaten wurde das erste, infizierte Wildschwein in Brandenburg gefunden.
Trotz diverser Kritik bleibt positiv festzuhalten: Es gibt aktuell keine ASP-Fälle in Hausschweinbeständen. Außerdem ist es gelungen, die Tierseuche auf die betroffenen Regionen im Osten Deutschlands zu begrenzen. Das zeigt, dass Biosicherheitsmaßnahmen greifen.
Märkte bleiben dicht
Deutschland hat seit dem Auftreten der ASP in Ostdeutschland seinen Exportstatus "ASP-frei" verloren. Deshalb verhängten nahezu alle wichtigen Drittländer Einfuhrsperren für deutsches Schweinefleisch - das belastet den Schweinepreis.
Die Verhandlungen zur Öffnung von Drittlandsmärkten sowie die Wiederaufnahme der Schweinefleischexporte seien noch völlig ungenügend, schreibt die ISN. Das BMEL ließ vermelden, dass speziell in Bezug auf China alles versucht würde, um die Exportrestriktionen abzubauen, aber China aktuell die Gespräche verweigere.
Umso wichtiger ist es, nicht nur China in den Fokus zu rücken, sondern auch weitere wichtige Märkte wie Südkorea, Japan oder Vietnam ins Auge zu fassen. Dazu sei insbesondere auch das Kanzleramt deutlich stärker als bisher gefordert, so die ISN.
Impfen gegen ASP?
China, die USA oder England vermeldeten vielversprechende Erfolge bei der Erforschung eines Impfstoffs gegen die Afrikanische Schweinepest. Bisher konnte jedoch noch kein entscheidender Durchbruch erzielt werden.
Bis ein Impfstoff gegen ASP praxisreif ist, werde es noch einige Zeit dauern. Zuletzt kündigte Vietnam an, bis zum dritten Quartal 2021 einen Impfstoff gegen die Tierseuche herstellen und vermarkten zu wollen.
Bejagung von Wildschweinen intensiviert
Um die ASP weiter einzudämmen, ist die Jagd auf Wildschweine ein sehr wichtiger Bestandteil - und findet ein besonderes Augenmerk. Mehrere Bundesländer haben sich für eine Änderung des jeweiligen Jagdrechts ausgesprochen.
So ist zum Beispiel in NRW der Einsatz künstlicher Lichtquellen und Nachtsichtgeräten gestattet, um den hohen Wildschweinbestand abzubauen. Die Gefahr der weiteren Ausbreitung des ASP-Seuchengeschehens lässt sich so weiter reduzieren.