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Antibiotikaeinsatz weiter gesunken
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gab an, dass die Kennzahlen mit Ausnahme der für die Masthühner im zweiten Halbjahr 2020 unter dem Vergleichswert von 2019 lagen.
Die für das zweite Halbjahr 2020 von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berechnete bundesweite Kennzahl 2 zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika betrug im Fall der acht Monate alten Mastkälber 2,742 und lag bei älteren Mastrindern bei Null. Bei Schweinen lag sie für Mastferkel bis 30 kg bei 9,268 und für Mastschweine über 30 kg bei 3,362. Für Masthühner wurde eine Kennzahl 2 von 34,065 sowie für Mastputen von 29,689 berechnet.
Laut BVL wird die Therapiehäufigkeit aus den Daten des staatlichen Antibiotikamonitorings nach der Formel "Anzahl behandelter Tiere multipliziert mit der Anzahl Behandlungstage dividiert durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr" berechnet.
Liegt ein Betrieb mit seinem betriebsindividuellen Ergebnis über der Kennzahl 2, muss der Mäster innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Kennzahlen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen.
Liegt er mit seinem Wert über dem Median aller erfassten Therapiehäufigkeiten, der als Kennzahl 1 bezeichnet wird, muss der Tierhalter gemeinsam mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und gegebenenfalls Schritte einleiten, die zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung führen.
Landvolk Niedersachsen fordert Anpassungen im Tierarzneimittelgesetz
Die Therapiehäufigkeiten sind in den letzten Jahren in der Regel gesunken, es wurden immer weniger Antibiotika eingesetzt. Dies war auch im vorliegenden Vergleich zwischen den zweiten Halbjahren 2020 und 2019 der Fall. Während bei Mastkälbern und Mastputen leichte Abnahmen bei der Kennziffer 2 festzustellen waren, fielen diese bei Ferkeln mit einem Minus von 8,2 % und bei Mastschweinen mit 12,4 % deutlich aus. Nur bei den Masthühnern war eine Zunahme von 11,3 % zu verzeichnen.
Die geringeren Einsätze von Antibiotika haben zur Folge, dass dass die Tierhalter leichter und schon bei geringen Antibiotikabehandlungen zu Reduktionsmaßnahmen gezwungen werden. Bei den Mastrindern beispielsweise bedeutet eine Therapiehäufigkeit mit der Kennziffer von bundesweit Null, dass jede Behandlung einen Erzeuger über die Kennzahl bringt.
Das Landvolk Niedersachsen hatte deshalb im Februar eine Änderung der Vorschriften im Arzneimittelgesetz gefordert. Es sei utopisch und aus Tierschutzgründen auch nicht ratsam den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin auf Null zu bringen.
"Es kann nicht sein, dass Betriebe, in denen wenige Antibiotika verantwortungsvoll eingesetzt werden, dauerhaft stark reglementiert werden", kritisierte der stellvertretende Vorsitzende des Veredlungsausschusses beim Landvolk, Hubertus Berges. Es sei deshalb dringend geboten, den Umgang mit Betrieben, die oberhalb der Kennzahl 2 lägen, neu zu regeln und das nationale Tierarzneimittelgesetz anzupassen.