Bis Montag (11. Juli) durften keine Schweine aus der Sperrzone transportiert und geschlachtet werden. Nun sind Ausnahmegenehmigungen möglich. 18 Schweinehalter, die in der ASP-Sperrzone liegen, haben diese nun beantragt. Doch es gibt weitere Unklarheiten.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat den Landkreis Emsland erreicht. Sperrzonen wurden bereits um den betroffenen Hof in Emsbüren errichtet. Bis Montag (11. Juli) durften im Umkreis von zehn Kilometern keine Schweine transportiert oder geschlachtet werden. Davon betroffen sind 296 schweinehaltende Betriebe mit 200.000 Tieren. Dabei handelt es sich um Höfe, die im Landkreis Emsland, aber auch in der Grafschaft Bentheim verortet sind.
Nun dürfen Schweinehalter eine Ausnahmegenehmigung beantragen. 18 Landwirte aus dem Emsland haben dies getan. Aus der Grafschaft Bentheim seien bislang keine Anträge eingegangen.
Problem: Schlachthof fehlt, Anträge können nicht bearbeitet werden
Die Schweine aus dem 10-km-Radius können demnach ab sofort überall geschlachtet werden - theoretisch.
Genau das ist aber nach wie vor die Herausforderung. Denn der Landkreis Emsland kann die Anträge nicht bearbeiten, da dort angegeben werden muss, in welchem Schlachthof die Tiere aus der Sperrzone geschlachtet werden.
Dies ist nicht möglich, da sich immer noch kein Schlachthof hierfür bereit erklärt. Ebenso fehlt ein Abnehmer, der das Schweinefleisch kauft und verarbeitet.