Während es bei der Afrikanischen Schweinepst (ASP) bisher in Niedersachsen bei einem Fall in Emsbüren blieb, werden bei der Geflügelpest laufend neue Fälle gemeldet. Für beide Seuchen ist eine Ertragsschadensversicherung dringend geboten, ältere Verträge sollten überprüft werden.

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Christa Diekmann-Lenartz | am

ASP und Geflügelpest: Bestehende Versicherungen checken

Der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Niedersachsen hat erhebliche Schäden verursacht – auch auf unbeteiligten Betrieben. Ein guter Versicherungsschutz ist heute unverzichtbar.

Sandra Wiemann und Andreas Stärk konnten sich im Sommer diesen Jahres kaum retten vor Anfragen: Nach Bekanntwerden des ersten Falls von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Niedersachsen Anfang Juli wollten sich sehr viele Betriebe noch versichern: „Wir schätzen, dass zu diesem Zeitpunkt 80 bis 90 % der Sauenhalterinnen und Sauenhalter eine Ertragsschadensversicherung haben, bei den Mästerinnen und Mästern dürfte die Quote bei gut 50 bis 60 % gelegen haben“, berichtet Stärk. Er ist Geschäftsführer der in Cloppenburg ansässigen ISW-Versicherungsmakler GmbH. Seine Mitarbeiterin Sandra Wiemann betreut den Bereich Ertragsschadenversicherungen.

Ältere Verträge unbedingt überprüfen

Sandra Wiemann weist darauf hin, dass Landwirte mit älteren Verträgen diese unbedingt checken sollten. „Wir haben schon einige Fälle gesehen, wo es eine Unterversicherung gab, im Schadensfall führt das natürlich dazu, dass eben nicht alle Erlösausfälle ausgeglichen werden,“ berichtet sie.

Grundlage einer Ertragsschadensversicherung ist der Produktionsumfang im versicherten Betriebszweig. Leistungssteigerungen wie mehr Ferkel/Sau/Jahr oder bessere Tageszunahmen erhöhen den Umsatz. Es werden mehr Tiere pro Jahr verkauft. In neueren Verträgen fließen zudem Produktpreise in die Versicherungssummenbildung ein. „Wir sprechen unsere Kunden mit älteren Verträgen aktiv hierauf an,“ berichtet sie. Sonst könnte es ein böses Erwachen im Schadensfall geben. Auch zum Beispiel der Wechsel auf einen anderen Pachtstall bzw. die Zupacht von Ställen o. Ä. sollte gemeldet werden. Die Risikoeinschätzung kann je nach Standort eines Stalles unterschiedlich sein.

Eine Abwägungssache bleibt der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers. Möglich ist eine große Bandbreite, die Beitragshöhe kann sich um bis zu 60 % -Punkte unterscheiden.

Wie bereits erwähnt, geht Stärk davon aus, dass er und seine Kolleginnen und Kollegen künftig wieder Ertragsschadensversicherungen von mehreren Versicherungen anbieten können. Für ihn ist es nur eine Frage der Zeit, bis die ersten mit ASP infizierten Wildschweine auch in Niedersachsen gefunden werden: „Wir müssen alle Anstrengungen darauf legen, dass es keine Übertragung in einen Hausschweinebestand gibt“, appelliert er. Für ihn ist aber auch klar, dass es solche Einzelfälle wie im Sommer im Emsland immer mal wieder geben wird. Dort konnte die Eintragsursache nicht ermittelt werden.

Aus den für ihn beschämenden Vermarktungsproblemen für die Betriebe in den Restriktionsgebieten müssten dringend Lehren gezogen werden, eine Lösung für künftige Fälle: „Entweder kaufen Land oder Bund das Fleisch auf oder der Staat bezuschusst eine Ertragsschadensversicherung für alle Betriebe,“ so seine Forderung. In Bayern gebe es jetzt etwa eine solche Bezuschussung für eine Mehrgefahrenversicherung im Ackerbau und für Grünland.

Lehren aus ASP-Fall vom Sommer ziehen

Ein weiterer, nötiger Ansatz ist für ihn, die Vorgaben für den Umgang mit dem Fleisch von Tieren aus Restriktionsgebieten zu ändern und damit die Vermarktung zu erleichtern. „Es geht dabei um Fleisch von nachweislich gesunden Tieren,“ betont er. In seinen Augen ist es ein Unding, dass die unverschuldet in diese Situation geratenen Betriebe in den Restriktionsgebieten auf ihren Schäden sitzen geblieben sind, wenn sie nicht versichert waren.

Tierhalter sind nach Tiergesundheitsrecht für die Biosicherheit verantwortlich. Eine Arbeitshilfe dazu unterstützt Betriebe.

Geflügelpest: Die Versicherungen stellen sich neu auf

Die ISW-Versicherungsmakler zählen heute auch viele Geflügelbetriebe zu ihren Kunden. Das Problem Geflügelpest (AI=Aviäre Influenza) ist hier ein Dauerthema geworden und hat in den vergangenen Jahren auch bei den Versicherungen erhebliche Kosten verursacht. In diesem Jahr gab es erstmals keine „Sommerpause“ ohne AI-Fälle, das Geschehen ist nicht mehr saisonal, sondern ganzjährig.

Höhere Grundbeiträge

Die VTV/R+V als ein großer Versicherer in diesem Bereich hat die Reißleine gezogen und saniert die Geflügelverträge: Nach einem Schaden oder zur nächsten Hauptfälligkeit der Versicherungsverträge werden Änderungskündigungen ausgesprochen. Zum einen werden in den Neuverträgen die Grundbeiträge um bis zu 50 % erhöht, zum anderen gibt es dabei jetzt eine risikoorientierte Staffelung je nach Bundesland. In Niedersachsen werden die Beiträge um einen Faktor von bis zu 2,5 erhöht gegenüber dem übrigen Deutschland. Neben den Änderungen beim Grundbeitrag gibt es auch Änderungen bei den Leistungen: In der Legehennenhaltung wird die Wertminderung bei Eiern, die infolge eines Aufstallgebots nicht mehr als Freilandeier vermarktet werden können, auf 3 Cent/Ei begrenzt. In der Hähnchenmast gibt es eine Wertminderungsbegrenzung, die allerdings nicht mit der Geflügelpest in Verbindung steht, sondern mit Salmonellen-Infektionen: Die Versicherung zahlt nur noch Abzüge vom marktüblichen Preis von bis zu 50 %. Hähnchenfleisch aus Betrieben, in denen Salmonella Enteritidis/Typhimurium nachgewiesen wurden, unterliegen speziellen Vermarktungsregeln und bedeuten zum Teil erhebliche Erlösminderungen.

Biosicherheit obenan

Ein Unterschied zur ASP-Thematik: Bei der Geflügelpest gibt es – zumindest bislang – deutlich mehr Betriebe, die direkt betroffen sind. Bei diesen Betrieben wird die Tierseuchenkasse, bevor sie Entschädigungen zahlt, die Einhaltung der Biosicherheitsregeln überprüfen. Werden Mängel festgestellt, kann die Tierseuchenkasse die Entschädigungszahlungen deutlich kürzen. „Wenn die Tierseuchenkasse Kürzungen vornimmt, muss damit gerechnet werden, dass die Ertragsschadensversicherung dies ebenfalls macht,“ sagt Stärk. Denn auch bei der Versicherung wird die Einhaltung der einschlägigen Biosicherheitsstandards erwartet. Fahrlässigkeit würde somit gleich doppelt bestraft. Allerdings sind ihm derzeit keine Fälle bekannt, in denen es zu Kürzungen bei Ertragsschadenversicherungen wegen Mängel bei der Biosicherheit gekommen ist. 

Pute in einem Stall

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