Das FLI hat einen neuen Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Sachsen bestätigt. Dieser liegt außerhalb des gefährdeten Gebiets.
Der Fundort liegt im Landkreis Görlitz zwar außerhalb des gefährdeten Gebiets, aber innerhalb der bestehenden Pufferzone um das aktuelle Seuchengeschehen.
Das Land Sachsen muss die bestehenden Schutzzonen und Schutzmaßnahmen jetzt entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.
In Brandenburg wurden zehn weitere Fälle von ASP bei Wildschweinen bestätigt. Damit gibt es jetzt 555 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg (537) und Sachsen (18).
FLI und Klöckner empfehlen Aufstallung
Julia Klöckner forderte Sachsen und Brandenburg auf, die Hausschweinbestände zu schützen und eine Aufstallung anzuordnen: "Unser Ziel ist es, die Seuche einzudämmen und zu verhindern, dass sie in den Hausschweinebestand überspringt."
Gerade Hausschweine in Freilandhaltung oder Auslaufhaltung müssten daher bestmöglich nach außen abgeschottet werden. Übertragung von ASP über Kontakt zu Wildschweinen, durch den Eintrag durch Vögel oder durch von anderen Tieren eingeschleppte, kontaminierte Kadaverteile oder Lebensmittel müssten ausgeschlossen werden. Trotz des Zielkonflikts mit den ökologisch wirtschaftenden Schweinehaltungen sei dies notwendig.
Das BMEL hatte dazu beim FLI eine fachliche Einschätzung beauftragt, die klar eine Aufstallung empfiehlt.
Das BMEL informiert zudem aktuell, dass die Dringlichkeitsverordnung, mit der bereits im vergangenen Jahr geregelt wurde, dass Wildschweine in den ASP-Gebieten als Ausnahme bis auf einen Bestand „0“ geschossen werden dürfen, entfristet wird. Das heißt, die Länder können dann den vollständigen Abschuss in den ASP-Gebieten weiterhin zulassen.