Die ASP kommt näher. Damit ist es für die niedersächsischen Schweinehalterinnen und -halter wichtiger denn je, ihre Betriebe bestmöglich vor einem Eintrag zu schützen und im Ernstfall schnell zu handeln.
Um diese Thematik ging es vergangene Woche bei einem Webseminar der LWK Niedersachsen.
To-Do-Liste Biosicherheit
Das A und O, um Betriebe zu schützen, ist Biosicherheit, betonte Dr. Sabine Schütze von der LWK Nordrhein-Westfalen. Sie rief die Landwirte auf, folgende Punkte ganz oben auf ihre „To do“-Liste zu setzen:
1. Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) erfüllen
Die Verordnung stellt je nach Bestandsgröße unterschiedliche Anforderungen an die Biosicherheit. Die meisten Schwachstellen gibt es Schützes Erfahrungen zufolge noch bezüglich der Einfriedung der Betriebe, der Hygieneschleusen und der Futterlagerung, wobei die Fehler oft Kleinigkeiten seien, die dem Betriebsleiter nicht bewusst sind. Sie appellierte an die Schweinehalter, die Abschirmung zu prüfen und sicherzustellen, dass die komplette Futter- und Einstreulagerung umzäunt ist und Tore geschlossen gehalten werden. Hilfreich seien dabei elektrische Hoftore, die sich unkompliziert vom Fahrzeug aus oder aus der Ferne bedienen lassen.
Biosicherheit ist auch ein wichtiger Teil der Betriebskontrollen im ASP-Früherkennungsprogramm oder vor der Verbringung von Schweinen aus Sperrzonen bei einem Seuchenausbruch, betonte Dr. Hermann Seelhorst, Amtstierarzt im Kreis Cloppenburg. Die Kriterien dazu in der Durchführungsverordnung 2021/605 (Anhang II) würden im Grunde den Anforderungen der SchHaltHygV entsprechen. Betriebe, die einzelne Anforderungen nicht erfüllen, müssten im Ernstfall mit einer Kürzung der Entschädigung durch die Tierseuchenkasse rechnen. Diese hat dazu kürzlich eine Tabelle mit Verstößen und Folgen erstellt.
2. Die Biosicherheit des eigenen Betriebs prüfen
Möglichkeiten dazu bietet zum Beispiel die Risikoampel der Universität Vechta.
ASP-Risikoampel: Wie sicher ist Ihr Betrieb?
3. Mitarbeiter informieren
Schütze betonte, dass alle Mitarbeiter das Hygienekonzept des Betriebes kennen, verstehen und befolgen sollten. Dabei helfen könnten Grafiken mit mehrsprachigen Erklärungen, die es zum Beispiel auf der Website des Bundesverband Rind und Schwein (BRS) gibt.
4. Vorsicht bei Transporten
Schweinehalter sollten dem Fahrzeugverkehr generell auf das Nötigste beschränken und auf saubere Hänger achten.
5. Vorsicht bei der Jagd
Schweinehalter, die jagen, sollten auf Jagdreisen in gefährdete Gebiete verzichten, ihre Jagdkleidung getrennt aufbewahren und Jagdhunde duschen und möglichst vom Betrieb fernhalten.
Afrikanische Schweinepest: Auf Jagdreisen verzichten
6. Untersuchungen zur Früherkennung veranlassen
Die meisten ASP-Symptome (reduzierte Futteraufnahme, Bewegungsstörungen, Fieber, Hautrötungen, Blutungen, plötzliche Todesfälle oder Aborte) sind laut Schütze unspezifisch und treten auch bei anderen Erkrankungen auf. Einen ASP-Fall sicher zu erkennen, sei daher schwierig. Dazu komme, dass nicht gleich der gesamte Stall, sondern anfangs nur Einzeltiere infiziert sind, da die Erreger hauptsächlich über Blut und dadurch im Bestand nur langsam übertragen werden, ergänzte Seelhorst. Deshalb riefen beide Referenten die Schweinehalter auf, sofort Ausschlussuntersuchungen zu veranlassen, wenn:
- gehäufte Todesfälle,
- Kümmerer,
- fieberhafte Erkrankungen,
- Totgeburten
- oder erfolglose zweimalige antibiotische Behandlungen auftreten.
7. Kosten für Früherkennung
"Alles ist so lange ASP, bis es durch Laboruntersuchungen ausgeschlossen ist", unterstrich Seelhorst. Die SchHaltHygV nennt in Anlage 6 genaue Grenzwerte, ab wann eine Untersuchung nötig ist. Die Kosten übernimmt in Niedersachsen die Tierseuchenkasse. Seelhorst warnte, dass es im Fall eines Seuchenausbruchs zu Problemen für Landwirte und Tierärzte kommen könnte, wenn nötige Untersuchungen nicht stattgefunden haben.
8. Versicherungen
Gegebenenfalls lohnt es sich laut Schütze auch, über eine Ertragsschadensversicherung nachzudenken.
Seelhorst betonte, dass die Sperrmaßnahmen im Seuchenfall zu langanhaltenden Einschränkungen führen, vor allem bei der Verbringung. Betriebe, die am ASP-Früherkennungsprogramm teilnehmen, hätten in diesem Fall Vorteile.