Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Bessere Förderbedingungen für Stallumbauten
Moderne Ställe mit höheren Tierwohlstandards kosten viel. Nun sollen Landwirte auf bessere Fördermöglichkeiten zählen können.
Bundesagrarministerin Julia Klöckner gab dazu an: "Wir haben in Brüssel erreicht, dass die Förderung für Tierwohlställe auf bis zu 80 Prozent der Investitionssumme erhöht werden und länger als sieben Jahre laufen darf." Dies sei "ein ganz wichtiger Punkt für die Verlässlichkeit von Investitionen in bessere Haltungsbedingungen".
Eine Förderung aus Mitteln der EU-Agrarfinanzierung, die dann in der Regel mit nationalen Zuschüssen ergänzt wird, war bisher auf maximal sieben Jahre begrenzt. Nach Klärungen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission soll die Förderdauer künftig unbegrenzt sein, wie das BMEL erläuterte.
Bis zu 80 Prozent der Investitionssumme
Zudem sei nun eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Investitionssumme möglich. Das ist eine Verdoppelung, ausgehend von der bisherigen Obergrenze von 40 Prozent in der normalen Investitionsförderung.
In einem Schreiben an den Deutschen Bauernverband betonte Klöckner: "Für die Gestaltung langfristig tragfähiger Planungs- und Förderbedingungen für eine tierwohlgerechte Transformation der Tierhaltung ist unsere Initiative ein ganz wesentlicher Erfolg."
Die beiden Maßnahmen zählen zum Förderangebot der 2. Säule der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP), die in Deutschland durch die Bundesländer ausgestaltet und umgesetzt werden. Der Bund beteiligt sich an zentralen Maßnahmen der 2. Säule über die Ausgestaltung und nationalen Mitfinanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Das Bundesministerium geht davon aus, dass sich die noch ausstehende Anpassung der beihilferechtlichen Regelungen an der Lösung orientieren wird, die für die GAP-Strategieplan-Verordnung gefunden wurde. Damit würde dieser Rahmen auch für rein national finanzierte Maßnahmen zur Anwendung kommen.