Das Europaparlament hat sich für eine Ausweitung des Bezeichnungsschutzes von Milch und Milchprodukte ausgesprochen.
Nach Angaben des Milchindustrie-Verbandes (MIV) sollen Milch und Milcherzeugnissen vorbehaltene Bezeichnungen auch künftig vor jeder kommerziellen Verwendung durch Ersatzprodukte geschützt werden, wenn dadurch der mit der Bezeichnung verbundene Ruf von Milch ausgenutzt wird.
Der Schutz soll dem Verband zufolge außerdem auf den Gebrauch von Bezeichnungen in Zusammenhang mit Ausdrücken im Sinne von „Ersatz“, „wie hergestellt in“ oder „Typ“ ausgedehnt werden.
MIV-Geschäftsführer Dr. Jörg Rieke bezeichnete die Positionierung des Parlaments als weiteren Meilenstein, mit dem auch eine effektivere Durchsetzung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milcherzeugnisse nachhaltig gestärkt werde. Es bleibe aber abzuwarten, wie der endgültige Bezeichnungsschutz ausgestaltet sein werde.
Ein entsprechender Änderungsantrag zu den Bezeichnungen von Fleischersatzprodukten wurde hingegen von den Europaabgeordneten abgelehnt. Die Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (UECBV) zeigte sich enttäuscht und sprach von einer „verpassten Chance“. Eine EU-weit einheitliche Regelung sei zu bevorzugen, allerdings erlaube die Position des Parlaments nach wie vor eine Regelung auf nationaler Ebene.
Nach Ansicht der UECBV werfen Fleischersatzprodukte und ihre Bezeichnungen fundamentale Fragen bezüglich wahrheitsgemäßer Verbraucherinformation auf.