Mit dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung will Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Haltung von Sauen, Mastschweinen und Absetzferkeln in Ställen mit Außenklima, Auslauf oder in Freilandhaltung fördern.

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Johanna Michel | am

Bundesprogramm Stallumbau ab 2023: Das sind die Kriterien

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat die Förderkriterien für das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung bekannt gegeben. Es richtet sich an Halter und Halterinnen von Mastschweinen, Sauen und Absetzferkeln.

Unterstützen will Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) Stallumbauten und Stallneubauten sowie laufende Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung entstehen. Ziel müssen Haltungsformen mit Außenklima, Auslauf oder Freiland sein. Für die Teilnahme am Programm müssen Schweinehalter weitere Kriterien erfüllen, die auf geringere Tierzahlen und mehr Tierwohl abzielen.

Wie das BMEL mitteilt, sollen 50 Prozent der tatsächlichen Gesamtbaukosten für Stallumbauten oder -neubauten übernommen werden. Für die laufenden Mehrkosten, die durch Umsetzung der Tierwohlmaßnahmen entstehen, soll der Fördersatz 65 Prozent betragen. Die Mehrkosten sollen auf Grundlage eines typischen Betriebs ermittelt werden. Betriebe, die bereits Ställe umgebaut oder neu gebaut haben, sollen ebenfalls am Programm teilnehmen können.

Noch vor Weihnachten startet das Verfahren zur Beteiligung der Länder und Verbände. Gleichzeitig bereite das BMEL bereitet die Förderrichtlinien vor, die mit den betroffenen Ressorts abgestimmt werden. Notwendig ist anschließend eine Notifizierung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung durch die EU. Landwirte können mit einer Veröffentlichung des Bundesprogramms im Herbst 2023 rechnen. Das Antragsverfahren soll über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) abgewickelt werden.

Bundesprogramm Stallumbau setzt flächengebundene Tierhaltung voraus

Cem Özdemir will das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung mit Obergrenzen für die Tierzahlen pro Betrieb versehen. Eingehalten werden müsse eine flächengebundene Obergrenze von 2 GVE/ha. Das Landwirtschaftsministerium weist an dieser Stelle auf das Ziel im Koalitionsvertrag hin, dass sich die Entwicklung der Tierbestände an der Fläche orientieren soll. Angerechnet werden könnten Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen.

Darüber hinaus werde laut BMEL für die Förderung vorausgesetzt, dass der Ringelschwanz der Tiere intakt ist. Tierhalter müssen mit weiteren haltungsbezogenen Kriterien mit bestimmten Tierwohlindikatoren rechnen.

150 Mio. Euro für den Stallumbau in 2023

Das BMEL strebt für die Landwirte Vertragslaufzeiten von bis zu zehn Jahren an. Ob die Tierhalter die Kriterien für das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung einhalten, soll von bestehenden Kontrollsystemen – also zum Beispiel der Initiative Tierwohl (ITW), QS oder von Bioverbänden – geprüft werden. Das Agrarministerium wolle die Überwachung „bürokratiearm und mit schlanken staatlichen Verwaltungsstrukturen“ umsetzen. Abgerundet werden solle das System durch eine „Kontrolle der Kontrolle“.

Im Agrarhaushalt 2023 sind für das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung 150 Mio. Euro vorgesehen. Bis 2026 stehen für das Programm Bundesmittel in Höhe von 1 Mrd. zur Verfügung. Cem Özdemir betonte zuletzt immer wieder, dass es sich hier lediglich um eine Anschubfinanzierung handle und er sich in der Koalition für ein dauerhaftes Finanzierungssystem einsetze. Er bekennt sich zu den Empfehlungen der Borchert-Kommission.

Mit Material von BMEL
Stallumbau_Symbolbild
Der Beitrag „Bundesprogramm Stallumbau ab 2023: Das sind die Kriterien“ ist zuerst erschienen bei agrarheute.

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