Nach den massenhaften Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen im Sommer wurde die Politik tätig, gestern beschloss der Bundestag eine Verschärfung des Arbeitsschutzes. Stimmt morgen der Bundesrat zu, gilt ein Verbot von Werkverträgen ab dem 1. Januar.
Damit können keine Subunternehmen mehr in Schlachtereien tätig sein und dürfen nicht über weitere Subunternehmer Arbeitskräfte aus Osteuropa anheuern, die für geringen Lohn arbeiten und unter miserablen Bedingungen arbeiten und wohnen müssen.
Ausnahmen sieht das Gesetz allerdings für mittelständische Wurst- und Fleischwarenhersteller vor, um Auftragsspitzen - etwa in der Grillsaison - durch Leiharbeiter aufzufangen. Ab dem 1. April ist auch die Leiharbeit verboten, damit Unternehmen nicht auf diese ausweichen können. Nur unter strengen Auflagen in der Fleischverarbeitung, nicht beim Schlachten und Zerlegen, dürfen Auftragsspitzen mit Leiharbeitern aufgefangen werden. Dies muss dann auf Grundlage eines Tarifvertrags geschehen.
Im Gesetz vorgesehen sind auch einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder. Für die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften wird es klare Schutzstandards geben. Zudem wird die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit in der Fleischindustrie zur Pflicht.
Fleischindustrie kritisiert Gesetz
"Wir beenden organisierte Verantwortungslosigkeit, die sich über Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche breitgemacht hat", erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil. Man räume in der Fleischindustrie gründlich auf. Linke und Grüne sehen einen Schritt in die richtige Richtung.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist über das Gesetz erfreut und erleichtert, dass Werkverträge und Leiharbeit abgeschafft werden.
Die Fleischindustrie hingegen kritisiert die Regelung scharf. Der Präsident des deutschen Zentralverbandes der Geflügelwirtschaft hält das Gesetz gar für verfassungswidrig. Der NDR gab an, dass einige Unternehmen mit einer Verfassungsbeschwerde gedroht hätten.