Bund und Länder haben sich endlich auf einen Kompromiss bei den Corona-Hilfen für Schweinehalter geeinigt. Althusmann begrüßte das Ergebnis.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann zeigte sich erleichtert, dass nun eine Lösung vorliegt.
Diese sieht vor, dass die Fälle, in denen die Umsatzverluste vollständig auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, aus der Überbrückungshilfe finanziert werden. Jene Fälle, bei denen die Umsatzverluste lediglich „weit überwiegend“ Corona-indiziert sind, werden dagegen über die Härtefallhilfe abgewickelt.
Bereits gestellte, nach der Härtefallhilfe zu bewilligende Anträge werden zwar nach den Regeln der Härtefallhilfen entschieden und als Härtefallhilfen bewilligt. Hierfür können jedoch die etablierten administrativen Strukturen der Überbrückungshilfen genutzt werden. So vermeide man den zeitraubenden Prozess, dass die Betriebe bereits gestellte Anträge auf Überbrückungshilfe zurückziehen und neue Anträge für Härtefallhilfen stellen müssen, teilte Althusmann mit.
Welche Regeln gelten für die Überbrückungshilfe?
Um Überbrückungshilfe zu erhalten, müssen Betriebe einen Corona-bedingten Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 nachweisen können. Gerade bei schweinehaltenden Betrieben sind etwa wegen der Afrikanischen Schweinepest auch andere Faktoren als Ursache für die erlittenen Umsatzrückgänge denkbar. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte die Länder daher gebeten, die Ursachen für die Umsatzrückgänge intensiv zu hinterfragen.
Alle Förderfälle werden erneut begutachtet
Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Bayern hatte Niedersachsen eine Lösung mit dem BMWK angestrebt. Nach der nun gefundenen Lösung werden alle Förderfälle noch einmal begutachtet und anschließend entweder regulär bewilligt oder als Alternative eine Förderung aus der Härtefallhilfe bewilligt. Bei Letzteren liegt der Förderhöchstsatz bei 100.000 Euro. Bereits gestellte Anträge werden automatisch nach den entsprechenden Regeln als Überbrückungs- oder Härtefallhilfe entschieden, ohne dass eine erneute Antragsstellung erforderlich ist.
Schweinehaltung: Es ist später als fünf vor zwölf!
Schweinepreise erholen sich
Nach einem langen Tief, in dem die Preise bei nur 1,20 Euro je kg Schlachtgewicht lagen, haben diese sich seit Mitte Februar erholt. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) notierte für die Schlachtwoche bis zum 9. März einen Preis von 1,50 Euro je kg Schlachtgewicht. Heute machte die Notierung erneut einen Sprung: Um 25 Cent auf 1,75 Euro je kg Schlachtgewicht!