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Johanna Michel | am

Corona-Maßnahmen: NRW muss Tönnies und Westfleisch entschädigen

Das Finanzgericht Münster hat entschieden: Für die behördlich angeordneten Betriebsstilllegungen und Quarantänezeiten muss das Land Nordrhein-Westfalen Unternehmen der Fleischwirtschaft entschädigen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz muss der Arbeitgeber bei einer behördlichen Quarantäneanordnung die Löhne der Beschäftigten fortzahlen. Dafür erhält er allerdings eine staatliche Entschädigung.

Da die Regelungen im Frühjahr und Sommer 2020 in NRW nicht eingehalten wurden, kam es in der Fleischbranche zu tausenden Klagen. Auch Subunternehmen, die die Löhne fortzahlten, zogen wegen der entstandenen Verluste vor Gericht. Ein zweiter Musterprozess gab der Klägerseite nun erneut Recht.

Die Fleischbranche sieht sich in ihrem Umgang mit der Pandemie bestätigt.

Kein Verschulden von Tönnies und Westfleisch zu diesem Zeitpunkt

Inzwischen sei bekannt, dass die Umluftkühlung, die vor allem im Zerlegebetrieb eingesetzt wird, maßgeblich zur Verbreitung der Aerosole und somit zur Ausbreitung des Coronavirus beigetragen hat. Das stellte das Verwaltungsgericht Münster in der letzten Woche beim zweiten Musterprozess fest. Zur Zeit der Ausbreitung des Virus in den Fleischunternehmen habe es hierüber aber noch keine Erkenntnisse gegeben.

Daher hätten sich die Unternehmen nicht fahrlässig verhalten und müssten für die behördlich angeordneten Betriebsstilllegungen und Quarantänezeiten entschädigt werden. Nordrhein-Westfalens Gesundheits- und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ordnete den Behörden jedoch an, keine Entschädigungen zu leisten.

Toennies-Lastwagen-LKW-imago

Tönnies: Corona-Management war auf Höhe der Zeit

Wie Tönnies erklärt, hätten die Werkvertragsunternehmen während der Corona-Maßnahmen Lohn und Sozialabgaben von jeweils etwa 1.000 Euro weitergezahlt und unter Berufung auf das Infektionsschutzgesetz vom Land das Geld zurückgefordert. Aus sich des Landes NRW hätten die Unternehmen die Beschäftigten aber nicht ausreichend geschützt, weshalb es die Entschädigung verweigerte.

Tönnies gibt weiter an, dass das die beiden Musterverfahren insgesamt 7.000 Klagen von betroffenen Arbeitnehmern beinhalteten, die über Werkvertragsunternehmer in Schlachtbetrieben bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück oder Westfleisch in Coesfeld eingesetzt worden seien.

Wie ein Pressesprecher von Tönnies informierte, war das Unternehmen nicht direkt an den Prozessen beteiligt. Trotzdem seien die Ergebnisse beider Verfahren eine Entlastung: „Es unterstreicht, dass Tönnies nicht fahrlässig gehandelt und den Ausbruch verursacht hat. Stattdessen stellen die Richter klar, dass das Corona-Management auf der Höhe der Zeit war und Aerosole als Haupt-Risikofaktor für Corona-Infektionen nicht bekannt sein konnten“, so der Pressesprecher.

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Fleischwirtschaft (VDF), Heike Harstick, bezeichnete die Urteile als „Freispruch für die Fleischbranche“. Es sei nun zum zweiten Mal bestätigt worden, dass die Fleischunternehmen nicht fahrlässig mit der Situation umgegangen seien.

Zuvor hatte das Amtsgericht Minden im Sinne der Arbeitgeber entschieden. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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