Sauen dürfen im Deckzentrum künftig nur noch kurz fixiert werden. Das sieht Berater Jan Hempler nicht als das große Problem. Aber die Vorgabe von 5 qm Platz werde viele Betriebe vor erhebliche Probleme stellen.
Laut der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dürfen Sauen künftig im Deckzentrum nur noch sehr kurz fixiert werden. Zudem muss ihnen dort dann eine Fläche von mindestens 5 m² zur Verfügung stehen. In Letzterem sieht Berater Jan Hempler das größere Problem. Hempler ist am Landwirtschaftlichen Bildungszentrum Echem (LWK Niedersachsen) Koordinator der Lehrwerkstatt Schwein. Er sagt: "Diese Flächenvorgabe geht sogar über die Vorgaben der Ökoschweinehaltung hinaus. Es wird in Niedersachsen nicht viele Ferkelerzeuger geben, die diesen Platz im Deckstall haben."
Enormer Umbaubedarf
Daraus resultiert ein enormer Umbaubedarf – verbunden mit enormen Kosten. Dass es Fördermittel für die entsprechenden Umbauten geben soll, ist die eine Seite. Auf der anderen Seite sieht Hempler, der auch in der Beratung für ökologische und alternative Schweinehaltung tätig ist, aber das Problem, ob es eine Genehmigung für solche Umbauten geben wird und ob die räumliche Situation eines Betriebes einen Umbau überhaupt ermöglicht. Wo Letzteres nicht oder nur bei deutlicher Reduzierung der Sauenplätze machbar ist, werden viele Betriebe das Handtuch werfen, befürchtet er.
Die neue Regelung, dass die Sauen nur noch direkt beim Besamen fixiert werden dürfen, sei für das Management zwar eine Herausforderung, aber eine, die zu meistern ist, meint Hempler.
Künftige Kastenstandmaße entscheidend
Hempler wartet gespannt auf die Ausführungshinweise des Landes für die neuen Regelungen. Seiner Einschätzung nach ist damit frühestens Ende des Jahres zu rechnen. Da für Neubauten die ersten neuen Anforderungen aber schon ab dem 1. Januar 2021 gelten, müssten die Ausführungshinweise bis dahin eigentlich vorliegen.
Ein offener, aber sehr bedeutsamer Punkt für die Praxis sind die Kastenstandmaße. Laut neuer Regelung sollen von den 5 m²/Sau mindestens 1,3 m² Liegebereich sein. Gibt es Selbstfang-Fressliegebuchten mit 2,20 m Länge als "Liegebereich", käme man platzmäßig auch mit schmaleren Buchten zurecht. "Das würde für viele Praxisbetriebe deutlich mehr Flexibilität bei den nötigen Umbauten bedeuten, ggf. bräuchten die Tierzahlen nicht so stark reduziert werden", schätzt Hempler.
Wichtig wäre seines Erachtens, dass Sackgassen und scharfe Kanten vermieden werden, damit Rangkämpfe nicht zu Verletzungen führen. Unverzichtbar sind seiner Meinung nach die Kastenstände für die Besamung. Sind sie als Selbstfangbuchten gestaltet, bieten sie zusätzlich Rückzugsmöglichkeit. Das gebietet sich in seinen Augen auch aus Gründen des Arbeitsschutzes.

Jan Hempler ist in Echem Koordinator für die Lehrwerkstatt Schwein und außerdem in der Ökoberatung tätig. © Kristoffer Finn
Neue Anforderungen auch an die Zucht
Zwangsläufige Folge der Umsetzung der neuen Haltungsvorgaben ist für ihn, dass Fundament und Klauen der Tiere mehr in den Blick rücken: "Auf eine Klauenpflege wird man dann nicht mehr verzichten können, Fundamentprobleme werden bei dem dann überwiegenden Freilauf viel stärker ins Gewicht fallen", sagt er. Hier sieht er in erster Linie die Zuchtunternehmen gefordert.
Grundsätzlich positiv an den neuen Haltungsvorgaben für den Deckbereich findet er, dass der Betreuer sich mehr mit den Tieren beschäftigen muss, mehr in den Sauengruppen ist, mehr beobachtet etc. Das führt seines Erachtens dazu, dass Probleme tendenziell eher erkannt werden.
Die Tiere gewöhnen sich zudem mehr an ihre Betreuer, auf längere Sicht bedeutet das einen entspannteren Umgang. Die Genetik spielt dabei natürlich auch noch eine Rolle, sagt Hempler, eher ruhige und gelassene Genetiken werden künftig mehr gefragt sein. Einen großen Mehraufwand an Arbeitszeit sieht er übrigens nicht: "Die Arbeit wird anders, aber nicht zwingend viel mehr", so seine Einschätzung.
Neue Vorgaben für den Deckstall
- Der Bundesrat hat Anfang Juli neue Vorgaben für die Sauenhaltung beschlossen.
- Auch im Deckstall sind Sauen künftig in Gruppen zu halten.
- Eine Fixierung ist nur noch zur Behandlung oder Belegung erlaubt.
- Im Deckstall muss pro Sau eine Fläche von mindestens 5 m2 zur Verfügung stehen.
- Davon müssen 1,3 m2 Liegebereich sein.
- Umbaukonzepte für den Deckstall müssen in drei Jahren vorliegen.
- Bauanträge für Umbauten im Deckstall müssen in fünf Jahren vorliegen.
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