Die Durchführung von QS-Kontrollen kann auch weiterhin digital durchgeführt werden. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.
Im Herbst 2020 führte die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) aufgrund der Corona-Pandemie und der ASP digitale Fernkontrollen ein, zunächst befristet bis Ende April 2021.
Diese Möglichkeit soll nach einer bereits erfolgten Verlängerung bis Ende Oktober 2021 nun bis auf Weiteres fortgesetzt werden.
Digitale Kontrollen sind Ausnahmeregelung
Als Grund wurde angeführt, dass eine Auditdurchführung vor Ort laut QS in Einzelfällen auch noch im Herbst 2021 wesentlich erschwert oder gar unmöglich sein könne.
QS teilte mit, dass die Durchführung von Remote-Kontrollen eine Ausnahmeregelung darstelle, um die Lieferberechtigung von Betrieben und die Integrität des QS-Systems auch dann noch aufrecht zu erhalten, wenn ein Audit vor Ort aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sei.