In vielen Regionen Niedersachsens gilt nach wie vor ein Aufstallgebot für Geflügel. Durch neue Fälle der Geflügelpest gibt es auch Restriktionsgebiete. Wie sieht es da mit der Direktvermarktung von Eiern aus?
Seit vielen Wochen gilt auch in Niedersachsen in zahlreichen Landkreisen aufgrund der Geflügelpestgefahr eine ununterbrochene Stallpflicht für Geflügel. Dies hat erhebliche Konsequenzen, auch für die Vermarktung der Eier. Grundsätzlich dürfen Eier aus Freilandhaltung nur als solche vermarktet werden, wenn die Tiere tagsüber uneingeschränkten Zugang zum Auslauf haben. Bei einer angeordneten Stallpflicht gilt eine Übergangsregelung: Auch wenn die Hühner drinnen bleiben, dürfen die Eier für 16 Wochen weiter als „Eier aus Freilandhaltung“ vermarktet werden. Nach den 16 Wochen müssen diese dann als „Eier aus Bodenhaltung“ gekennzeichnet werden.
Wir erklären, was Sie als Mobilstallhalterin bzw. -halter beachten sollten, was für Direktvermarkter mit Beständen unter 350 Tieren und was für Ab-Hof-Vermarkter gilt.
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