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Emsland: Geldstrafen für Maststallbetreiber wegen Tierschutzvergehen
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte zwei Geschäftsführer einer Mastanlage zu Geldstrafen. Strafmildernd wirkte ein interessanter Umstand.
Aufnahmen des Deutschen Tierschutzbüros, in denen große Missstände in den Mastställen zu sehen waren, hatten das Verfahren in Gang gesetzt. 15.000 Tiere in drei Ställen hielten die Mäster zum Zeitpunkt der Aufnahmen. Gestern verurteilte das Amtsgericht Papenburg am Mittwoch die zwei Geschäftsführer zu Geldstrafen jeweils 85 Tagessätze zu 100 Euro, also jeweils 8.500 Euro. Sie sehe es als erwiesen an, dass zahlreiche Tiere länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren, sagte die Richterin.
Verantwortung bleibt bei den Geschäftsführern
Zwar seien drei Mitarbeiter mit der Kontrolle der Tiere beauftragt gewesen. Nichtsdestotrotz entbinde das aber die Geschäftsführer nicht von ihrer Verantwortung. Diese hätten ihre Pflichten zur Überwachung und Kontrolle verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte wollen sich nun zunächst mit ihren Mandanten beraten, sagten sie im Anschluss an die Verhandlung.
Beweismittel Video und Strafmilderung
Aus Sicht des Gerichts gab es keine Zweifel an der Echtheit der Aufnahmen. Als Beweismittel genutzt wurde ein mehr als zwei Stunden langes ungeschnittenes Video. Die Anwälte der beiden Geschäftsführer kritisierten, dass ihre Mandanten seit Veröffentlichung der Videoaufnahmen öffentlich vorverurteilt worden seien. Dieses Argument nahm die Richterin auch in ihrer Begründung auf und berücksichtigte dies strafmildernd, da dies für die Angeklagten und deren Familien belastend gewesen sei. Es gab unter anderem Demonstrationen an mehreren Verhandlungstagen vor dem Gericht, bei denen die Verurteilung der Unternehmer gefordert wurde.