Eitrige Entzündungen, gelähmte Gliedmaßen - die Zustände, die Tierschützer in einem Schweinestall im Emsland heimlich filmten, sprechen gegen die Halter. Das sind die Fakten.
In einem Prozess um Tierschutzverstöße in einem großen Schweinemaststall im Emsland hat eine Gutachterin nun Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bestätigt. Das berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) mit Bezug auf die deutsche Presseagentur.
Tierschutzorganisation macht heimlich Videos
Bei den von einer Tierschutzorganisation heimlich auf Video aufgenommenen Tieren seien Verletzungen und Krankheiten zu sehen gewesen, so die Gutachterin am Mittwoch im Amtsgericht Papenburg. „Das hätte den Mitarbeitern auffallen müssen“, wird die Expertin zitiert, die als Veterinärin beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) in Oldenburg arbeitet. Angeklagt sind die beiden Geschäftsführer der Mastanlage für rund 15.000 Tiere.
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Tierschutzverstöße: Schweine hatten Schmerzen
In ihrem Gutachten ging die Expertin auf den Zustand von sieben Tieren ein. Es stehe für sie fest, dass die Tiere über längere Zeit gelitten und Schmerzen gehabt hätten. Die Mitarbeiter der Mastanlage hätten die kranken Tiere von ihren Artgenossen trennen und in spezielle Krankenbuchten bringen müssen. Auf den Videoaufnahmen hatte die Gutachterin nicht nur eitrige Wunden erkannt, sondern aus den Bewegungen der Tiere auch auf gebrochene Gliedmaßen oder Lähmungserscheinungen geschlossen. Ihrer Ansicht nach waren die Leiden der Tiere zum Teil mehrere Tage nicht von den Verantwortlichen bemerkt worden. Aufnahmen von einem notgetöteten Schwein hätten den Schluss zugelassen, dass die Tötung nicht tierschutzkonform erfolgte.
Personalmangel: Drei Mitarbeiter für 15.000 Schweine
Nach Informationen der HAZ, übte die Gutachterin auch Kritik an der Personalausstattung des Mastbetriebs. Für die 15.000 Mastplätze seien nur drei Arbeitskräfte zuständig. Nach branchenüblichen Kriterien müssten es jedoch sechs Arbeitskräfte sein, sagte sie. Um bei Kontrollen den Zustand der Tiere wirkllich erkennen zu können, müsste das Personal auch in die einzelnen Buchten in den Ställen hineingehen und notfalls einzelne Tiere aufheben.
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Verantwortung des Tierhalters
Einer der Anwälte widersprach. Das stehe nicht in der Nutztierhaltungsverordnung, sagte er. Eine genaue Kontrolle des Zustands der Tiere ergebe sich aus der Verantwortlichkeit des Tierhalters, entgegnete daraufhin der Staatsanwalt. Die Anwälte hatten zuvor Zweifel an der Authentizität der Filmaufnahmen geübt. Da nicht bekannt sei, wer die Filmaufnahmen gemacht habe, könne auch nicht zweifelsfrei festgestellt werden, wo und wann sie entstanden seien. Sie hätten auch in anderen Ställen oder zu einer anderen Zeit gemacht werden können. Die Aufnahmen könnten auch digital manipuliert worden sein. Um als Beweismittel zugelassen zu werden, müsste die Echtheit erst von einem Sachverständigen bestätigt werden.
Urteil fällt am 21. März
Die Richterin sagte, aus ihrer Sicht gebe es keinen Zweifel an der Echtheit der Aufnahmen. Unter anderem sprächen bestimmte Merkmale der in dem Video gezeigten Anlagen dafür, dass es die Stallanlagen der beiden Angeklagten sei. Sie sehe nicht die Notwendigkeit eines Sachverständigen in dieser Frage. Sie setzte einen weiteren Termin für den 21. März an. Dann sollen die Plädoyers gehalten und die Urteile verkündet werden.