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Ferkelkastration: Deutschland ist Vorreiter
Seit dem 1. Januar 2021 muss die Ferkelkastration unter vollständiger Schmerzausschaltung garantiert sein. Deutschland nimmt dabei EU-weit eine Vorreiter-Rolle ein.
Die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland endete zum 1. Januar 2021. Mit dem Inkrafttreten einer der EU-weit strengsten Regelungen zu dieser Thematik sei Deutschland ein Vorreiter in Europa, hob Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hervor.
Künftig müsse bei der Ferkelkastration eine vollständige Schmerzausschaltung garantiert sein. Der Eingriff könne dann nur noch unter Vollnarkose des Tieres vorgenommen werden. Im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten reiche in Deutschland eine lokale Betäubung oder Schmerzlinderung nicht mehr aus.
Höherer Aufwand für Schweinehalter
Julia Klöckner sieht in der Abkehr von der betäubungslosen Ferkelkastration „ein entscheidendes Datum für mehr Tierschutz“. Deutschland werde in Europa auch hier in der Klarheit der Regelung Vorreiter sein. Mit der Vorgabe der Schmerzausschaltung gehe die Bundesrepublik über das geltende EU-Recht hinaus. „Für die Tierhalter bedeutet das einen höheren Aufwand und Investitionen“, so Klöckner. Ihnen greife die Politik unter die Arme, um die Umstellung zu ermöglichen.
Handel muss mitziehen
Gleichzeitig sei der Handel aufgefordert, auf die bestehenden drei Alternativen zu setzen. Dies sind:
- die Jungebermast,
- die Impfung gegen Ebergeruch,
- die Kastration unter Vollnarkose.
Julia Klöckner hob hervor, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium in vielfältiger Weise die Einführung der alternativen Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration unterstütze, um Wettbewerbsverzerrungen durch die strengeren Vorgaben zu verhindern.
Gefördert werde beispielsweise die Anschaffung von Narkosegeräten. Insgesamt seien hier bereits etwa 2.700 Förderanträge mit einem Volumen von rund 13,5 Mio Euro bewilligt worden.
Ministerium spricht mit Schlacht- und Verarbeitungsbranche
Eine neue Verordnung ermögliche dabei die Durchführung der Vollnarkose mit dem Narkosemittel Isofluran durch den Landwirt oder andere sachkundige Personen. Voraussetzung dafür sei eine umfassende theoretische und praktische Schulung.
Darüber hinaus sei das Bundeslandwirtschaftsministerium im Hinblick auf die Vermarktung in Kontakt mit dem Schlacht- und Verarbeitungssektor sowie dem Einzelhandel.