Die Fleisch- und Verarbeitungsqualitäten von Jungebern und immunokastrierten Schweinen unterscheiden sich von chirurgisch kastrierten Tieren. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) informiert über die Thematik jetzt in einem neuen Faltblatt.
Das Blatt ist für mittlere und kleine Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe gedacht. Darin wird unter anderem erläutert, was wichtig bei der Schlachtung ist, wie sich die Schlachtkörper im Muskelfleischanteil oder in der Fettqualität unterscheiden und welche Auswirkungen das auf die Verarbeitung hat.
Laut BZL sei die Verwendung von chirurgisch- und immunokastriertem Eberfleisch bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen keinerlei Einschränkungen unterworfen.
Geruchsunauffälliges Fleisch und Fettgewebe von Jungebern sei dagegen hinsichtlich der Verwendung eingeschränkt: Bei der Herstellung von traditionellen Kochschinken, Rohschinken und Rohwurst sei die Zusammensetzung des Fettgewebes nachteilig. Es könne aber zu Frischfleisch, Hackfleisch, marinierten Erzeugnissen und zu Brüh- und Kochwürsten verarbeitet werden.
Das Faltblatt "Fleisch- und Verarbeitungsqualität von Jungebern und Immunokastraten" ist kostenfrei bei der BLE herunterzuladen oder kann dort bestellt werden.