Die vegane Wurst darf in Frankreich doch weiter so heißen. Die verschärften Vorschriften kommen nicht wie geplant.
In Frankreich wurde vor kurzem entschieden, dass vegane Wurst oder veganes Steak nicht mehr als Bezeichnung zulässig sind. Nun wurde die Entscheidung gekippt. Das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, entschied am vergangenen Mittwoch (27.7.), das entsprechende Dekret der Regierung aufzuheben.
Branchenverband der Pflanzenproteine hatte geklagt
Branchenverband der im Bereich der Pflanzenproteine aktiven Lebensmittelhersteller, Protéines France, hatte gegen die verschärften Vorschriften geklagt. Das Gericht war den Argumenten der Interessenvertreter weitgehend gefolgt: Die Richter sehen durch zu vage Vorgaben die Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen über Gebühr beeinträchtigt. Zudem hielten sie die Umstellungsfristen für zu knapp, insbesondere, da kein öffentliches Interesse an einer schnellen Umsetzung bestehe.
Mit der neuen Gesetzgebung hätten verarbeitete Lebensmittel auf Basis von pflanzlichen Proteinen ab dem 1. Oktober nicht mehr mit Bezeichnungen vermarktet werden dürfen, die sich auf Tierarten oder -gruppen sowie die Morphologie oder Anatomie von Tieren beziehen. Verboten worden wären unter anderem auch spezifische Begriffe aus der Metzgerei, der Fleischverarbeitung und der Fischerei sowie Bezeichnungen, deren Gebrauch im Handel sich üblicherweise auf Produkte tierischen Ursprungs bezieht.
Bauernverband sieht Provokation
Der französische Bauernverband (FNSEA) gab sich „fassungslos“. Die Entscheidung des Staatsrates sei eine „inakzeptable Provokation für die Tierhalter“. Der FNSEA nannte die Beweggründe von Protéines France fragwürdig: Den Markt für alternative Proteine auf Basis von Verbrauchertäuschung zu entwickeln, sei weder fair noch akzeptabel oder nachhaltig.