Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Freilandhaltung von Schweinen trotz ASP weiter erlaubt
Die Chefs der Länderagrarministerien haben sich vergangene Woche zu einer virtuellen Konferenz getroffen und darüber diskutiert, wie eine artgerechte Schweinehaltung im Fall eines APS-Ausbruchs gewährleistet werden könne.
Bei einer virtuellen Amtschefkonferenz setzten sich die Länderagrarministerien Mitte letzter Woche mit agrarpolitischen Themen sowie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auseinander. Dabei stand besonders die Frage im Vordergrund, wie die Tiere bei einem eventuellen APS-Ausbruch weiterhin artgerecht gehalten werden können. Laut dem Sächsischem Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft einigten sich hierbei alle Teilnehmer auf eine Vorgehensweise: Wenn ein ASP-Seuchenfall auftrete, solle die Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen weiterhin gewährleistet sein.
Tiere sollen weiter artgerecht gehalten werden
Dazu sagte Sachsens Agrar-Staatssekretärin Gisela Reetz: "Wenn die Tiere im Freien gehalten werden oder Auslauf haben, dann ist das besonders artgerecht und eine gesellschaftlich anerkannte Form der Tierhaltung. Wir wollen Seuchenbekämpfung und Auslaufhaltung unter einen Hut bringen. Deshalb sollen Experten jetzt Lösungen dafür entwickeln."
Mehr Unterstützung vom Bund für Betriebe gefordert
Zudem würde der Bund landwirtschaftliche Betriebe beim Umbau mehr unterstützen, sollten diese aufgrund der Seuche gezwungen sein, aus der Schweinehaltung zeitweise auszusteigen. "Die Option eines Teilausstieges soll den Betrieben ermöglichen, funktionierende und verlässliche Verarbeitungs- und Vermarktungswege fortzuführen, die Teile der Erzeugung abdecken", so Reetz.