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Kristina Wienand | am

Frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei noch nicht umsetzbar

Ab 2024 soll das jeweilige Geschlecht im Hühnerei nach dem Willen der Bundesregierung schon früh bestimmt werden. Doch das sei in der Praxis nicht umsetzbar, warnen nun zwei Firmen aus der Branche.

Die Branche der Eierproduzenten wünscht sich eine Verlängerung der aktuell gültigen Regelung zur Geschlechtsbestimmung im Ei. Nun hat sich das Geflügelvermehrungsunternehmen Lohmann Deutschland der Warnung angeschlossen, dass die von der Bundesregierung ab 2024 geforderte frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Hühnerei in der Praxis nicht umsetzbar ist.

Die Branche brauche eine Verlängerung der aktuell gültigen Regelung, erklärte Geschäftsführer Tobias Ferling vor Kurzem in Ankum im Landkreis Osnabrück.

Verfahren funktionieren nicht in erster Brutphase

Alle in Deutschland angewendeten Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei werden Ferling zufolge heute in der Praxis erst in der zweiten Hälfte der Brut, also nach Tag zehn, eingesetzt.

Aufgrund des geringen Durchsatzes der flüssigkeitsbasierten Verfahren und der Praxisanforderungen in der Brüterei sei derzeit kein Verfahren dazu geeignet, ausschließlich in der ersten Hälfte der Brut angewendet zu werden.

Sollte es zu der geplanten Verschärfung des Gesetzes oder einer Änderung kommen, welche nur noch eine Geschlechtsbestimmung bis zum zehnten Tag der Brut erlaube, werde Lohmann Deutschland die aktuell eingesetzten Verfahren nicht mehr anwenden. „Dann müssen wir zu 100 % auf die Bruderhahnaufzucht setzen, da dies der einzige Weg ist, gesetzeskonform zu arbeiten“, erklärte Ferling.

Küken

Marktreife der Verfahren dauert noch

Zugleich wies er darauf hin, dass Lohmann Deutschland gegenwärtig verschiedene Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im ersten Drittel der Brut teste. Bis diese Verfahren marktreif seien, brauche man aber eine zweijährige Verlängerung der aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland und „keine erneute praxisferne Diskussion über den Tag der Geschlechtsbestimmung“.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der respeggt group, Dr. Ludger Breloh, hatte schon zuvor gewarnt, dass ein praxistaugliches und massenmarktgeeignetes Verfahren der Geschlechtsbestimmung bis einschließlich des sechsten Bruttages in Deutschland auch 2024 nicht zur Verfügung stehen werde. 

Bis zum 7. Tag des Brütens bestimmen

In Deutschland greift seit 1. Januar 2022 ein Verbot des Kükentötens, das noch die vorherige Bundesregierung festgelegt hatte. Stattdessen sollen Verfahren eingesetzt werden, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen.

Ab Anfang 2024 folgt eine zweite Gesetzesstufe. Erlaubt sind dann bei der Geschlechtsbestimmung nur noch Methoden, die früher funktionieren - tabu werden Eingriffe ab dem 7. Tag des Bebrütens. Hintergrund ist, dass Embryos ab dann ein Schmerzempfinden haben, wie das Ministerium erklärte. Insgesamt dauert es 21 Tage, bis Küken schlüpfen.

Mit Material von AgE, dpa
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