Heute endet die Stallpflicht in drei niedersächsischen Landkreisen. In drei weiteren gilt sie seit Donnerstag nicht mehr.
Heute endet in den Landkreisen Emsland, Stade und Vechta das Aufstallungsgebot für Hausgeflügel. Die Stallpflicht wird mit einer Allgemeinverfügung aufgehoben. Als Grund nannte der Landkreis Vechta eine aktualisierte Risikobewertung. Diese habe ergeben, dass die Aufstallung von Geflügel nicht mehr erforderlich sei, um ein Einschleppen oder Verschleppen der Geflügelpest durch Wildvögel zu vermeiden.
Fünf Monate Stallpflicht in Stade
Rund 1.500 Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mussten im Landkreis Stade ihre Tiere über ganze fünf Monate im Stall lassen. Die Gebiete entlang der Elbe sind Geflügelpest-Risikogebiet, weil Wildvögel aus ganz Europa durch die Region ziehen. Schon am Donnerstag wurde die Stallpflicht in den Landkreisen Oldenburg und Cuxhaven aufgehoben.