Geflügelpest-Interview-Gerdes-B1_CDL

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Christa Diekmann-Lenartz | am

Geflügelpest in Niedersachsen: Wer soll das noch zahlen?

Die Geflügelpest (AI) ist zur ständigen Bedrohung für Geflügelhaltungen geworden. Tötungen und Entschädigungen betroffener Betriebe kosten sehr viel Geld. Wir sprachen mit Dr. Ursula Gerdes, Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK).

Frau Dr. Gerdes, die Geflügelpest grassiert inzwischen ganzjährig auch in Niedersachsen. Wie viele Fälle gab es 2022 schon?

Wir haben in Niedersachsen vom 1. Januar 2022 bis heute bereits 26 Fälle von Geflügelpest zu verzeichnen. Darunter waren 13 Betriebe mit Putenmast, zwei mit Hähnchenmast, neun Legehennen-Betriebe, ein Gänsebetrieb und ein Mastelternbetrieb.

Wie hoch waren Ihre Kosten 2022 und wie sah es davor aus?

Wir haben 2022 bislang schon Kosten von 10,7 Mio. €, im vergangenen Jahr waren es, bedingt durch die beiden Geflügelpestwellen in den Wintern 2020/2021 und 2021/22 22,1 Mio. €. In den Wintern 2008/2009 und 2016/2017 gab es auch größere AI-Wellen mit Kosten von 14,6 bzw. 12 Mio. €.

Seit 2021 gibt es eine getrennte Berechnung der Refinanzierung der Kosten für jede Geflügelart, damit wird stärker das Verursacherprinzip angewendet. Wie gut gefüllt sind die Kassen?

Wir brauchen für den Geflügelbereich insgesamt eine Rücklage von 32 Mio. €. Das ist die Summe, die von den Tierhaltern kommen muss. Bei den Entschädigungen im Seuchenfall und den nötigen Tötungen beteiligt sich das Land zu 50 % an den Kosten, die EU zahlt vom Rest 50 %, so dass für die TSK 25 % bleiben - plus die Kosten für Reinigung und Desinfektion von betroffenen Betrieben. An letzteren Kosten beteiligt sich die EU nicht, da müssen TSK und Land je die Hälfte zahlen.

Da es seit 2016 regelmäßig Geflügelpest-Ausbrüche gibt, kann die Refinanzierung der Ausgaben nicht auf die lange Bank geschoben werden. Daher haben die TSK-Gremien beschlossen, dass dies spätestens in einem Zeitraum von zwei Jahren erfolgen soll. Hiernach richten sich u.a. die jährlichen TSK-Beiträge pro Tier. Aktuell refinanzieren die Geflügelhalter noch das AI-Geschehen aus 2020/21. In diesem Jahr sind aber schon wieder 10 Mio. € verbraucht worden. Auch diese Summe muss wieder reinkommen. 2023 wird es deshalb noch einmal deutliche Erhöhungen der TSK-Beiträge vor allem für Putenmäster und für Legehennenhalter geben müssen.

Die Geflügelpest scheint dauerhaft in der Wildvogelpopulation zu bleiben: Haben Sie Sorge, dass der Geflügeltopf irgendwann in nächster Zeit leer sein könnte?

Diese Sorge habe ich im Moment nicht. Wenn tatsächlich die Geflügelkassen leer werden sollten, wären Anleihen von den anderen Tierarten möglich. Das war in den 1990er Jahren auch schon einmal notwendig beim damaligen Schweinepestzug. Diese Anleihen müssen später verzinst zurückgezahlt werden. Aktuell haben wir Gesamtrücklagen in Höhe von 165 Mio. €.

Ich habe zudem die Hoffnung, dass die Wildvogelpopulation längerfristig eine AI-Immunität entwickelt. Dann würden nicht mehr so große Viruslasten ausgeschieden und das Infektionsrisiko für Nutzgefügel sänke.

Geflügelpest

Was halten Sie vom Vorstoß Niedersachsens, in den sehr geflügeldichten Gebieten den Umbau von offenen Putenställen zu geschlossenen Hähnchenmastställen zu erleichtern?

Aus seuchenprophylaktischer Sicht wäre das sehr zu begrüßen! Wenn viele Putenställe dicht beieinander liegen, ist das Risiko, dass eine Infektion von Stall zu Stall weiterverbreitet wird, groß. Geschlossene Ställe sind häufig einfach von Vorteil, was die Biosicherheit angeht.

Der Landkreis Cloppenburg hat aktuell wegen des jüngsten AI-Falls in Garrel erneut ein Wiedereinstallungsverbot erlassen. Die Tierdichte wird so regional deutlich reduziert, es gibt weniger Ansteckungsmöglichkeiten. Der Umbau von Puten- zu Hähnchenmastställen hat die gleiche Zielrichtung – und den Vorteil, dass den Betrieben nicht die Existenzgrundlage genommen würde.

Luft nach oben gibt es immer. Aber es ist richtig, dass sehr viele Betriebe ihre Haltung und ihr Management in Richtung Seuchenvorsorge optimiert haben. Mit dazu beigetragen hat, dass die TSK bei Mängeln Kürzungen der Entschädigungsleistungen eingeführt hat. Die TSK ist ein Sicherheitsnetz, aber kein „Rundum-sorglos“-Paket. Die EU verlangt seit April 2021 von Tierhaltern, dass sie Pläne zur Seuchenvorsorge im eigenen Betrieb entwickeln und dokumentieren. Wenn diese nicht vorhanden sind, wird die EU ihren Anteil an den Entschädigungsleistungen deutlich kürzen. Der Druck wird höher.

Einige EU-Länder fordern, dass die Impfstoffentwicklung forciert wird und dass die Handelshemmnisse für Fleisch geimpfter Tiere abgebaut werden. Ist das die Lösung?

Wenn die Wildvögel das Virus weiter massiv verbreiten und wir hier weiter Nutzgeflügel halten wollen, muss es eine Impfung vor allem für Elterntiere und in Risikogebieten geben. Daran führt kein Weg vorbei. Es gibt einen Impfstoff, der per Nadel injiziert wird. Nötig für uns ist aber ein Impfstoff, der praktikabel über Tränkewasser oder Versprühen angewendet werden kann. Solange es die EU-Restriktionen u.a. bei der Vermarktung von Fleisch geimpfter Tiere gibt, wird diese Impfstoffentwicklung niemand in die Hand nehmen, der wirtschaftliche Anreiz fehlt.

Die ‚Geflügelländer‘ in der EU müssen unbedingt dafür kämpfen, dass es eine Impfung bestimmter Nutztierbestände gibt. Es gibt auch auch ein Risiko, dass sich aus der zirkulierenden AI irgendwann eine Pandemie entwickeln könnte. Was Pandemien bedeuten, hat Corona uns vor Augen geführt.

Pute in einem Stall

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