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Geflügelpest in schleswig-holsteinischem Betrieb
Der erste bestätigte Fall von Geflügelpest in einer Nutztierhaltung in diesem Herbst wurde nachgewiesen.
Die Geflügelpest ist in einem kleinen Hühnerhof auf der nordfriesischen Hallig Oland nachgewiesen worden. Das teilte das schleswig-holsteinische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium heute (5. November) mit. Es handelt sich laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) um den ersten bestätigten Geflügelpest-Fall in einer Nutztierhaltung in diesem Herbst in Deutschland.
Laut Ministerium wurde die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, bei einem Huhn des Betriebes auf Oland festgestellt. Es handelt sich um das Virus H5N8. Die betroffene Haltung besteht demnach aus 57 Hühnern, von denen innerhalb kurzer Zeit acht Tiere gestorben seien.
"Alle Tiere der Geflügelhaltung werden gemäß Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt", hieß es.
Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein aus
Um den betroffenen Hof sind gemäß der Verordnung sogenannte Restriktionszonen einzurichten. Der Sperrbezirk umfasst mindestens drei Kilometer und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometer um den Ausbruchsbetrieb. Dementsprechend umfasst der Sperrbezirk die Hallig Oland und das Beobachtungsgebiet unter anderem Teile der Hallig Langeneß, der Insel Föhr und küstenanliegende Gemeinden des Festlandes.
In diesen Zonen gelten vorgegebene Regelungen, beispielsweise darf lebendes Geflügel nicht weiter transportiert werden.
In Schleswig-Holstein breitet sich die Geflügelpest weiter aus: Bei Wildgänsen und -enten sowie einem Mäusebussard und Turmfalken wurde diese nachgewiesen. Insgesamt wurden 27 neue Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Die vom FLI nachgewiesenen Erreger-Subtypen umfassen laut Ministerium derzeit überwiegend H5N8 und in einem Fall H5N5. Infektionen bei Menschen gab es bisher nicht.
Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht appellierte dringend an alle Geflügelhalter, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. In Nordfriesland und Dithmarschen wurden bereits Aufstallungsgebote für Hausgeflügel und weitere Maßnahmen angeordnet. Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben sind verboten. Erhöhte Biosicherheitsanforderungen, insbesondere auch zur Fütterung und zum Tränken von Geflügel, gelten ebenfalls.
Der Minister will mit den bislang von der Geflügelpest betroffenen Kreisen das weitere Vorgehen beraten.
Auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hat es in diesem Herbst bereits Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln gegeben.