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Geflügelpest: Stallpflicht in den Niederlanden
Für niederländische Geflügelhalter gilt ein Aufstallungsgebot, um einer Infektion der Tiere mit der Geflügelpest vorzubeugen. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister ruft Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht auf.
Die Stallpflicht in den Niederlanden gilt seit vergangenem Freitag (23. Oktober). Die niederländische Landwirtschaftsministerin Carola Schouten begründete die Maßnahme mit dem Fund von sechs toten Schwänen bei Utrecht, von denen zwei nach amtlicher Bestätigung mit dem hochpathogenen Geflügelpestvirus des Subtyps H5N8 infiziert waren.
Außerdem werde noch eine tote Pfeifente aus demselben Gebiet auf Geflügelpest untersucht. Das Virus könne laut Experten von Zugvögeln aus Russland eingeschleppt worden sein.
Vorsicht vor Vogelgrippe auch in Deutschland
Auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus ruft Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht auf. „Die aktuellen Fälle bei Wildvögeln in den Niederlanden zeigen, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern mit Fällen gerechnet werden muss. Insofern sollten Überwachungsmaßnahmen bei toten oder kranken Wildvögeln unverzüglich intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelbetrieben überprüft werden“, sagte der Minister.
Backhaus appellierte an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel und vor allem gehäufte Funde unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock untersucht werden und erforderlichenfalls schnell Maßnahmen angeordnet werden könnten.