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Geflügelpest: Stallpflicht im Norden verordnet
Schleswig-Holstein reagiert mit einer landesweiten Stallpflicht auf die Ausbreitung der Geflügelpest im Land.
Hühner, Puten und Gänse dürfen in Schleswig-Holstein wegen der Geflügelpest bis auf weiteres nicht mehr ins Freie. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht verkündete am Dienstag (10. November), dass eine landesweite Stallpflicht gilt, die spätestens Ende dieser Woche greifen soll.
Mit der Aufstallung soll verhindert werden, dass die Vogelgrippe auf Geflügelbetriebe übergreift. Der Norden sei bislang die am stärksten betroffene Region in Deutschland. Bis Montag (9. November) hatte die Geflügelpest in Schleswig-Holstein fünf Kreise erreicht: Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg und Segeberg.
Mittlerweile sind weitere hinzugekommen. Im Kreis Segeberg war die Vogelgrippe zuletzt in einer kleinen Geflügelhaltung in Heidmühlen ausgebrochen. Das FLI wies das H5N8-Virus bei sechs verendeten Tieren in Heidmühlen nach. Es war der erste Fall in einer Haltung auf dem schleswig-holsteinischen Festland. Seit Dienstag gilt im Kreis Segeberg bereits die Stallpficht.