Legehennen im Auslauf unter Baum

Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Christa Diekmann-Lenartz | am

Gehölzstreifen im Legehennen-Auslauf: Rechtliche Punkte vorab klären

Legehennen-Ausläufe werden immer öfter mit Gehölzstreifen bepflanzt. Diese sorgen dafür, dass die Fläche von den Tieren besser genutzt wird. Vor einer Pflanzung sollten auch rechtliche Punkte geklärt werden.

Auch hierzulande sieht man immer häufiger Legehennen-Ausläufe, auf denen nicht allein Unterstände Schutz und Deckung bieten. Reihen von Pappeln, manchmal auch von Weiden oder Erlen, strukturieren die Ausläufe. Sie sorgen dafür, dass die Tiere sich in die weiter vom Stall entfernten Bereiche trauen.

Wer als Halterin oder Halter von Freiland-Legehennen Gehölzstreifen in seinem Auslauf anpflanzen will, sollte sich nicht nur zur Auswahl der Gehölzart, Pflanzung, Pflege und Ernte fachkundig beraten lassen. Es sind auch rechtliche Vorgaben zu beachten.

In Niedersachsen ist LAVES zuständig

Wie ein Legehennen-Auslauf in der konventionellen Erzeugung aussehen muss, wird in Deutschland und der EU einheitlich über die EU-Vermarktungsnormen für Eier geregelt. In Niedersachsen ist für die Kontrollen zur Einhaltung dieser Normen das Dezernat 43 „Marktüberwachung“ des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, LAVES, zuständig.

Aus Sicht des Dezernates Marktüberwachung wird das Anlegen von Gehölzstreifen in Legehennenausläufen im Sinne der Tiere grundsätzlich positiv gesehen, da sie zu einer deutlich besseren Nutzung der Auslauffläche durch die Tiere führen.

In den seit 2008 geltenden EU-Vermarktungsnormen sind allerdings keine Vorgaben explizit zu den Gehölzstreifen ausgeführt. Man sieht sie hierzulande auch erst seit ein paar Jahren. In der Regel erhält der Legehennenhalter von der Firma, von der er die Gehölz-Stecklinge kauft bzw. pflanzen lässt, Empfehlungen zur Pflanzdichte und Verteilung in der Auslauffläche. Beides muss sich dabei an den Bedürfnissen der Legehennen orientieren.

Legehennenauslauf-Pappeln

Pläne im Vorfeld besprechen

Seitens des LAVES wird angeregt, dass sich Legehennenbetriebe mit ihren Plänen zur Anpflanzung im Vorfeld beim Dezernat 43 Marktüberwachung melden. Dafür gebe es zwar keine rechtliche Verpflichtung, aber eventuell auftauchende Fragen der unzulässigen Doppelnutzung oder unterschiedliche Auffassungen könnten dann vor der Pflanzung besprochen werden. So kann laut LAVES auch auf die individuellen Verhältnisse hinsichtlich Stall, Lage und Größe der Auslauffläche oder der Herdengröße eingegangen werden.

Wichtig ist der Behörde, dass die Gehölzstreifen keine Barriere für die Tiere darstellen auf dem Weg vom Stall in die Auslauffläche, sondern diese in den Auslauf leiten. Oft bietet sich deshalb eine sternförmige Anlage der Gehölzstreifen an. Aber auch mit inselförmigen Anpflanzungen mit Gehölzen unterschiedlicher Wuchshöhen kann dieses Ziel erreicht werden.

Pappeln, Weiden oder Erlen verlieren im Herbst ihr Laub und bieten dann keine wirkliche Deckung mehr für die Hennen. Deshalb müssen weiterhin Unterstände im Auslauf stehen. Zu Anzahl und Größe der Unterstände gibt es Vorgaben des LAVES, die dabei zu beachten sind.  

Lesen Sie den kompletten Artikel auf

Digitale Ausgabe

Jetzt bestellen
digitalmagazin

✓ Artikel suchen und merken

✓ exklusiv: Video und Audio

✓ Familienzugang

✓ 1 Tag früher informiert

Digitale Ausgabe

✓ Artikel merken und teilen
✓ exklusiv: Video und Audio
✓ Familienzugang
✓ 1 Tag früher informiert

Mehr zu diesem Thema

Produkte entdecken
 
Das könnte Sie auch interessieren

Inhalte der Ausgabe

  • Solling: Leben mit und für den Wald
  • Böse Überraschung bei der Grundsteuer?
  • Biodiversität im Boden steigern
  • Energie sparen bei der Melktechnik
  • Holz trocknen und mehr Heizwert erreichen

JETZT DAS WOCHENBLATT KENNENLERNEN – GEDRUCKT ODER DIGITAL!

Reinschnuppern: 12 Ausgaben ab 10€

Jetzt bestellen