Ferkelkastration

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Laura Schneider | am

Gleiche EU-Wettbewerbsbedingungen für Sauenhalter

Deutsche Sauenhalter dürfen Ferkel bald nur noch unter Schmerzausschaltung kastrieren. Das könnte für Wettbewerbsnachteile sorgen.

Nach deutschem Recht dürfen Ferkel ab dem 1. Januar 2021 nur noch unter vollständiger Schmerzausschaltung kastriert werden. Nach Einschätzungen der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) können das aber die dänischen und niederländischen Sauenhalter sowie die Mehrzahl der Wettbewerber in der Europäischen Union nicht gewährleisten.

Die VEZG forderte die Träger des Systems der QS Qualität und Sicherheit GmbH auf, diesen Sachverhalt nicht zu ignorieren. Sie müssten dafür sorgen, dass mit dem QS-Logo ausgelobtes Fleisch zu gleichen Konditionen erzeugt werde.

​​​​​​​Deutsche Schweinehalter dürfen nicht benachteiligt werden

VEZG-Vorsitzender Matthias Frieß warnte, dass das QS-System andernfalls in wichtigen Tierschutzfragen faktisch unterlaufen und damit unglaubwürdig würde. Die deutschen Sauenhalter hätten in den letzten Jahren bereits erhebliche Marktanteile verloren.

Mittlerweile müssten mehr als 20 % der in Deutschland gemästeten Ferkel aus Nachbarländern importiert werden. Rechne man die importierten Mastschweine und das verzehrfähige Schweinefleisch hinzu, würde mehr als ein Drittel der Fleisch- und Wurstwaren zu geringeren als den hiesigen Tierschutzstandards an den Markt gebracht.

Frieß fordert deshalb gleiche Standards innerhalb der EU, denn „deutsche Schweinehalter dürfen angesichts der bevorstehenden Rechtsänderungen im EU-weiten Wettbewerb nicht weiter benachteiligt werden“.

Mit Material von AgE

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