QS-ITW-Auditvorbereitung-B_CDL

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Christa Diekmann-Lenartz | am

Gut vorbereitet und entspannt ins Audit

Vergangene Woche berichtete IQ-Agrar über Neuigkeiten aus dem QS-System und zur Initiative Tierwohl. IQ-Agrar ist für beides Bündler. Thema der Veranstaltung waren auch die ungeliebten, aber notwendigen Audits.

Audits und Überprüfungen von außen gehören zum Alltag auf dem landwirtschaftlichen Betrieb. Und nicht alle Audits finden nach vorheriger Terminabsprache mit dem Betriebsleiter oder der Betriebsleiterin statt. Es gibt auch unangekündigte Besuche – für viele Betriebsleiter ein Stressfaktor, auch wenn sie nichts zu verbergen haben.

Audit für QS und ITW an einem Termin

Dazu, wie man diesen Stress vermeiden und sich gut auf ein Audit vorbereiten kann, gab es auf der IQ-Agrar-Veranstaltung Tipps von Heidrun Klockgether, stellvertretende Leiterin der Zertifizierungsstelle SGS Germany GmbH in Emstek.

Für Betriebe mit Tierhaltung ist die Teilnahme am QS-System heute quasi Basis für die Vermarktung. Viele Schweine- und Geflügelbetriebe nehmen außerdem an der Initiative Tierwohl teil (ITW). Für beide Prüfstandards gibt es verschiedene Auditvarianten. Die Durchführung von QS- und ITW-Audit kann unter bestimmten Voraussetzungen und mit Berücksichtigung der Prüfsystematik an einem Termin im Betrieb stattfinden.

Zur aktuellen Thematik Corona, Afrikanische Schweinepest und Vogelgrippe betonte Klockgether, dass die Auditoren in Sachen Biosicherheit intensiv geschult seien. Eine Verschiebung von Auditterminen sei möglich, wenn dies coronabedingt nötig sei. Die Erläuterung des Absagegrunds ist in dem Fall in Richtung IQ-Agrar als Bündler und Zertifizierungsstelle erforderlich.

Neu: Unangekündigte Spot-audits

Seit dem vergangenen Jahr neu hinzugekommen sind bei QS unangekündigte Spot-audits. Sie müssen in zeitlichem Abstand zum Systemaudit liegen und werden bei einer Stichprobe von 10 % der Schweine- und Rinderbetriebe sowie 50 % der Geflügelbetriebe durchgeführt. Die Stichprobenauswahl erfolgt risikoorientiert durch die Zertifizierungsstelle. Ein ebenfalls risikoorientiertes Stichprobenaudit zu bestimmten Fokusbereichen kann zusätzlich auch von QS selbst in Auftrag gegeben werden.

Nächstes Jahr QS-Lieferberechtigungen prüfen

Die Überprüfung der QS-Lieferberechtigungen für Zukaufsprodukte (Futtermittel, Zukaufstiere etc.) stehen im nächsten Jahr unter anderem im Fokus. Dazu gehören zum Beispiel der Lieferant von Beschäftigungsmaterial, wenn dieses als Mischfutter eingestuft ist (Beispiel: Stroh-Melasse-Presslinge). Primärerzeugnisse wie Stroh, Heu oder Silage dürfen von Berufskollegen gekauft werden, ohne dass diese eine QS-Lieferberechtigung haben müssen. Die Primärerzeugnisse werden im Rahmen des QS Futtermittelmonitoring überprüft.

Dokumente aktuell halten

Im Rahmen eines Audits erfolgt grundsätzlich die Prüfung der für QS bzw. ITW nötigen Dokumente. Klockgether legte den Teilnehmern der IQ-Agrar-Videokonferenz ans Herz, diese aktuell zu halten. Nötige Dokumente sollten sortiert und chronologisch geordnet vorliegen, Abgabe- und Anwendungsbelege sollten tagesaktuell eingepflegt sein, ebenso die tierärztlichen Bestandsbesuchsprotokolle oder Leerstandsmeldungen an den Bündler IQ-Agrar.

Es kommt öfter mal vor, dass der Lageplan des Betriebes unvollständig sei. Seit zwei Jahren gilt die QS-Vorgabe, dass Köderstellen, Medikamentenlager, Futtersilos und Kadaverlager eingezeichnet sein müssen.

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Eigenkontrolle mit Checkliste

Jeder tierhaltende Betrieb ist gefordert, einmal jährlich eine betriebliche Eigenkontrolle durchzuführen. Hierfür kann die Checkliste von IQ-Agrar genutzt werden, die jedes Jahr aktualisiert wird. Eine erst nachträglich durchgeführte Eigenkontrolle erhält eine Korrekturmaßnahme im Audit. Klockgether empfahl im Rahmen der Eigenkontrolle auch die VVVO-Nr. auf Lieferscheinen zu prüfen. Durch Änderungen wie Betriebsteilungen oder Übertragungen komme es häufiger zu unkorrekten Angaben.

Biosicherheit ist nächstes Jahr im Fokus

Auf dem Betriebsrundgang, der im Rahmen eines Audits stattfindet, richten die Prüfer ihr Augenmerk auch auf sensible Bereiche in Sachen Biosicherheit, das gilt noch stärker in Zeiten von ASP und Vogelgrippe. Zu den sensiblen Bereichen gehört zweifelsohne die Futterlagerung.

  • Separat stehende Silos ohne Einzäunung, fehlende Vogelnetze oder auch ein unaufgeräumtes Umfeld führen zur Beanstandung bzw. Korrekturmaßnahmen.
  • Gleiches gilt für eine nicht nachvollziehbare Schädlingsbekämpfung. Wichtig bei der ASP-Vorbeugung: Das Silo-Befüllrohr sollte so hoch angebracht sein, dass Wildschweine oder andere Wildtiere es nicht erreichen können.
  • Ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist die sichere Einzäunung des Betriebsgeländes.
  • Eine klar definierte Hygieneschleuse mit entsprechender Ausstattung sollte in Seuchenzeiten selbstverständlich sein.

Darauf müssen Sie außerdem achten

Laut Klockgether sind aktuell bei den QS-Audits unter anderem im Fokus:

  • die Medikamentenlagerung
  • und das Thema Nottötung.

! Medikamente müssen immer abgeschlossen aufbewahrt werden, abgelaufene Produkte sind zu entsorgen und der Aufbewahrungsort wie z.B. ein Kühlschrank ist stets sauber zu halten. Zur Nottötung sollten alle Verantwortlichen eines Betriebes die wichtigen Aspekte zur Betäubung, zur Überprüfung des Betäubungs-/Nottötungserfolges kennen und anwenden.

Weitere Punkte sind: 

  • das Tier:Tränke-Verhältnis, die Durchflussgeschwindigkeit an den Tränken,
  • die Sauberkeit des Schlagstempels oder
  • den Spaltenboden (Abnutzung vor Futterautomaten).

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