Bei drei Stockenten ist im Landkreis Harburg das hochansteckende Geflügelpest-Virus entdeckt worden. Dienstag (26. Oktober) ordnete die Kreisverwaltung daher eine Stallpflicht für Geflügel im Bereich der Unterelbe-Niederung an. Die Anordnung gilt ab kommenden Freitag (29. Oktober).
Nach Angaben von Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung Harburg, begünstige das Zugverhalten der Tiere die Übertragung und Ausbreitung des Geflügelpest-Virus H5N1. "Die Dichte der Vogelpopulationen in den Rastgebieten wird in den kommenden Wochen weiter stark zunehmen, da
der Vogelzug erst begonnen hat", so Völker weiter.
Oberste Priorität: Schutz des Geflügels
Nun habe der Schutz des Geflügels die oberste Priorität im Landkreis. Denn der Ausbruch der Geflügelgrippe könnte große wirtschaftliche Schäden für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, Schlachtbetriebe und die verarbeitende Industrie haben. Das von dem Ausbruch betroffene Gebiet umfasst die gesamte Elbmarsch sowie nördliche Teile der Stadt Winsen, der Gemeinde Stelle sowie der Gemeinde Seevetal. Ein Ausbruch in einem Gänsemastbetrieb in der Gemeinde Brunsbüttel im Landkreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein sei bereits dokumentiert worden. Hier wurde bereits eine zehn-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet, die bis in den Kreis Cuxhaven reicht.
Ausbruch der Geflügelpest: Vorsicht ist geboten
Laut der Kreisverwaltung sollen Geflügelhalter in Teilen der Bereiche Neuhaus/Oste und Geversdorf ihre Tiere daher ab Donnerstag (28. Oktober) einstallen. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die besonders bei Wasservögeln vorkommt. Die Tierseuche grassiert vor allem im Winterhalbjahr und steht im Zusammenhang mit dem Vogelzug. Für Menschen ist das Virus nicht gefährlich.