Pferde-Impfung

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Laura Schneider | am

Herpes-Impfpflicht für Pferde: Was Reiter jetzt wissen müssen

Ab 2023 dürfen nur noch Pferde am deutschen Turniersport teilnehmen, die gegen das Equine Herpesvirus 1 geimpft sind. Reiterinnen und Reiter sollten sich schon jetzt mit dem Thema beschäftigen.

Für Pferde, die am LPO-Turniersport oder an WBO-Wettbewerben auf Pferdeleistungsschauen teilnehmen, schreibt die Reiterliche Vereinigung (FN) ab Januar 2023 neben der Impfung gegen Influenza auch die Impfung gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) vor. Turnierreiterinnen und -reiter müssen dabei folgendes Impfschema berücksichtigen:

So sieht das Impfschema für Pferde aus

 

  • Grundimmunisierung aus drei Impfungen: Zweite Impfung bei Verwendung eines Inaktivat-Impfstoffes 28 bis 42 Tage nach der ersten Impfung, bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes drei bis vier Monate nach der ersten Impfung; dritte Impfung in beiden Fällen maximal sechs Monate und 21 Tage nach der zweiten Impfung. Für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden. Es darf nicht zwischen Inaktivat- und Lebendimpfstoff gewechselt werden darf.
  • Auffrischungsimpfungen sind im Abstand von maximal sechs Monaten und 21 Tagen nötig.

Wann ist eine Grundimmunisierung nötig?

Pferde, bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen länger war oder die noch nicht gegen Herpesviren geimpft wurden, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden oder bei denen keine Information über eine Grundimmunisierung vorliegt, gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt (im Abstand von maximal sechs Monaten und 21 Tagen) erfolgt sein, damit sie an Turnieren teilnehmen dürfen. Andernfalls ist eine neue Grundimmunisierung nötig.

In Deutschland sind zwei Inaktivat- und ein Lebendimpfstoff für die EHV-1-Impfung verfügbar. Ein Turnierstart ist erst 14 Tage nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung möglich. Nach der dritten Impfung der Grundimmunisierung oder Wiederholungsimpfungen müssen bis zu einem Turnierstart sieben Tage vergehen.

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Gründe für die Impfpflicht gegen EHV-1

Bei Pferden auf der ganzen Welt kommen mehrere Herpesviren mit unterschiedlichen Krankheitsbildern vor. Ein einmal infiziertes Pferd bleibt lebenslang latent infiziert und damit Virusträger, auch wenn es selbst nicht erkrankt oder die Erkrankung überstanden hat. So tragen zirka 80 Prozent der Pferde Herpesviren in sich. Unter Umständen wie Stress (Stallwechsel, Veränderungen in der Herde, andere Erkrankungen, Transporte oder Turnierstarts) kann es zur Reaktivierung des Virus kommen, die zur massiven Ausscheidung des Erregers führt und eine Infektionsquelle für andere Pferde darstellt.

Auswirkungen von EHV-1 bei Pferden

Für Pferde ist im Zusammenhang mit dem Thema Impfung vor allem EHV-1 relevant, das in erster Linie für Fehlgeburten, lebensschwache Fohlen und fiebrige Atemwegserkrankungen, vor allem bei jungen Pferden, verantwortlich ist, in selteneren Fällen aber auch eine neurologische Verlaufsform der Erkrankung hervorrufen kann. In diesem Fall zeigen die Pferde Bewegungsstörungen und Lähmungen, die häufig an der Hinterhand beginnen und fortschreiten. Auch Harn- und Kotabsatzprobleme sind typisch. Die Symptome können sich schnell bis zum Festliegen verschlechtern. Oft müssen diese Pferde eingeschläfert werden.

Effekte der Impfung

Um dem Ausbruch von Infektionskrankheiten vorzubeugen, bedarf es gesamtheitlicher (Hygiene-)Maßnahmen. Die Herpesimpfung ist ein wichtiger Bestandteil der betriebshygienischen Maßnahmen und greift vor allem dann, wenn möglichst alle Pferde flächendeckend geimpft werden. Die Impfung gegen Herpes kann im Gegensatz zu den Impfungen gegen Influenza und Tetanus nicht das einzelne Pferd sicher schützen. Studien zeigen aber, dass sich die durch Herpesviren hervorgerufenen Atemwegserkrankungen mildern und Abortraten deutlich senken lassen. Darüber hinaus scheiden geimpfte Pferde bei einer Infektion oder Reaktivierung des Virus ohne erkennbare Symptome weniger Viren aus. Dadurch sinkt die Gefahr, dass sich weitere Pferde infizieren und es zur Ausbildung von Krankheitsanzeichen kommt.

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Übertragungsrisiko auf Turnieren senken

Der Beirat Sport folgt mit der Einführung der Impfpflicht den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), die die Impfung schon seit Jahren für alle Pferde empfiehlt. Die Impfpflicht in der LPO stellt eine größere Impfdichte sicher. Da auf Turnieren Pferde aus unterschiedlichen Beständen aufeinandertreffen, gilt es, diese Pferdegruppe besonders gut zu schützen und das Übertragungsrisiko zu senken. Übergeordnetes Ziel der Impfpflicht ist es, durch eine konsequente Impfung möglichst vieler Pferde die Menge zirkulierender Herpesviren zu reduzieren, Infektionsketten zu unterbrechen und Erkrankungszahlen zu reduzieren.

Zeitgleich gegen EHV-1 und Influenza impfen

Generell ist es möglich, Pferde zeitgleich gegen Influenza und Herpes zu impfen. In der Regel vertragen sie die zeitgleiche Impfung gut und die Praxis hat sich in vielen Pferdehaltungen bewährt, da sie es ermöglicht, Tierarzttermine zu bündeln und Kosten zu sparen. Dennoch ist die Entscheidung, ob ein Pferd eine „doppelte“ Impfung bekommen kann und soll, im Einzelfall in Rücksprache mit dem Tierarzt zu treffen.

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