Was ist das Besondere am ASP-Virus und was passiert nach einem Fall? Der Deutsche Bauernverband beantwortet Fragen rund um ASP.
Nachdem der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Deutschland aufgetreten ist, hat der Deutsche Bauernverband (DBV) eine Reihe von Hintergrundinformationen rund um das Virus bereitgestellt.
Was ist das für ein Virus?
Das ASP-Virus ist für Menschen grundsätzlich ungefährlich. Schweinefleisch kann weiter verzehrt werden.
Für Haus- und Wildschweine ist das Virus allerdings hochansteckend und in den meisten Fällen tödlich. Eine Impfung gibt es bislang nicht.
Eine Besonderheit des ASP-Virus´ ist seine lange Haltbarkeit: In manchen Fleischprodukten kann es sich über ein Jahr lang halten.
Was bedeutet es, wenn in Deutschland ein Wildschwein mit ASP gefunden wird?
Laut Schweinepest-Verordnung wird das Gebiet im Radius von circa 15 km um den Fundort zum „gefährdeten Gebiet“ deklariert.
Es ist verboten, Hausschweine aus diesem Gebiet auszuliefern. Nur unter sehr strengen Auflagen der Behörden ist es möglich, Tiere zu einem anderen Betrieb oder zur Schlachtung zu transportieren: Alle zu transportierenden Schweine müssen nachweislich ASP-frei sein, also virologisch und klinisch untersucht werden, und seit mindestens 30 Tagen oder ab Geburt in diesem Betrieb sein.
Um das gefährdete Gebiet gibt es eine „Pufferzone“ mit einem Radius von mindestens 15 km. Die Restriktionszonen können frühestens aufgehoben werden, wenn es seit mindestens sechs Monate keinen ASP-Fall mehr gab.
Was passiert, wenn in einem Hausschweinebestand ASP nachgewiesen wird?
Bricht die ASP in einem Hausschweinebestand aus, wird ein „Sperrbezirk“ mit einem Radius von mindestens 3 km direkt um den Hof eingerichtet. An diesen schließt sich ein „Beobachtungsgebiet“ mit einem Radius von mindestens 7 km an (insgesamt mindestens 10 km).
Für die betroffenen Betriebe (Seuchenbetriebe) gilt:
- Alle Schweine werden getötet und unter strengen Auflagen beseitigt.
- Die Betriebe müssen gereinigt, desinfiziert und entwest werden.
- Frühestens 40 bis 45 Tage nach Reinigung und Desinfektion dürfen sie wieder Tiere einstallen.
- Unbefugte dürfen sie nicht betreten.
Betriebe, die direkten Tierkontakt mit einem Seuchenbetrieb hatten, werden ebenfalls untersucht. Gegebenenfalls werden auch dort alle Tiere getötet.
Im Sperrbezirk ist es nicht erlaubt, Schweine in die Betriebe oder aus den Betrieben heraus zu transportieren. Auch Nachbarbetriebe dürfen erst 30 bis 40 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebes und nach einer klinischen Untersuchung der Schweine wieder ausliefern.
Hausschweinebestände und Wildschweine in den betroffenen Gebieten werden intensiv untersucht. Darüber hinaus stehen Analysen dazu an, wie der Erreger eingeschleppt wurde.
Gibt es eine Versicherung gegen die Folgen von ASP?
Die Tierseuchenkasse ersetzt den Wert der Tiere, die im Zuge der Tierseuchenbekämpfung getötet wurden. Haben Schweinehalter eine Ertragsschadenversicherung, ersetzt diese Schäden, wenn der Betrieb in Restriktionszonen liegt.
Alle anderen Schäden, auch die des Preisverfalls, werden nicht erstattet.
Was sind die Folgen für Exporte?
Mit dem ersten Nachweis der ASP bei einem Wildschwein in Deutschland ist der Export in Drittländer außerhalb der EU nicht mehr möglich. Deutschland erfüllt die Bedingungen der meisten Veterinärzertifikate nicht mehr.
Der Handel im EU-Binnenmarkt ist unter bestimmten Voraussetzungen weiter möglich.
In den Restriktionszonen gelten hohe Auflagen, damit nur ASP-freie Tiere in den innergemeinschaftlichen Verkehr gelangen. Außerhalb der Restriktionszone ist der Handel von Tieren und Fleisch uneingeschränkt möglich.
Checklisten und Infos rund um die ASP
- Informationen zum aktuellen ASP-Geschehen stellt das FLI hier bereit.
- Informationen zur ASP vom BMEL gibt es hier.
- Eine Checkliste für den ASP-Krisenfall gibt es hier.
- Krisenpläne des LAVES sind hier abrufbar.
- Merkblatt für Öko-Betriebe gibt es hier.