Nach Auffassung des Bundeskartellamts soll die Initiative Tierwohl (ITW) im Finanzierungsmodell auf mehr Wettbewerb ausgerichtet sein.
Einen dauerhaft einheitlichen Aufschlag für die Tierwohlleistungen der Erzeuger sehen die Kartellwächter eher kritisch. Sie wollen für die Zukunft mehr wettbewerbliche Elemente in der Ausgestaltung des ITW-Finanzierungsmodells. "Die Vereinbarung der Unternehmen über einen einheitlichen Aufpreis wurde hier für eine Übergangsphase aufgrund des Pioniercharakters dieses Projekts toleriert. Nach und nach müssen allerdings wettbewerbliche Elemente eingeführt werden", betonte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.
Das könne beispielsweise eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten statt eines einheitlichen Aufschlags sein.
ITW soll weiterentwickelt werden
Die Einhaltung von Tierwohlkriterien sei zunehmend ein Faktor, den Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigten. "Das muss sich perspektivisch auch in der Ausgestaltung des Finanzierungsmodells niederschlagen", so der Kartellamtspräsident. Für die nächste Projektphase ab dem Jahr 2024 solle die ITW daher konzeptionell weiterentwickelt werden.
Funktionierender Wettbewerb sei ein Teil der Lösung - Nachhaltigkeit brauche Innovationen, und diese könnten nur unter Wettbewerbsbedingungen entstehen, so Mundt.
Wie das Bundeskartellamt außerdem mitteilte, wurde angesichts dessen, dass die ITW ihr Engagement für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen nun auch auf die Rindermast ausdehnen will, eine entsprechende Prüfung für den Rinderbereich einschließlich des Milchviehbereichs jetzt abgeschlossen.