Die Intiative Tierwohl (ITW) warnt vor massiven Rückschritten bei der von der Bundesregierung geplanten Tierhaltungskennzeichnung. Dem Gesetzentwurf seien die bestehenden Standards der Privatwirtschaft weit voraus.

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Johanna Michel | am

ITW: Staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist gefährlicher Rückschritt

In der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts soll über die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) geplante verbindliche Tierhaltungskennzeichnung beraten werden. Die Initiative Tierwohl (ITW) warnt wegen Lücken im Gesetzentwurf vor einer Gefährdung des Tierwohls.

Wie die ITW in einem Appell an die Politik erläutert, erfasse der Gesetzentwurf zur Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung (TierHaltKennzG) weniger als ein Drittel des deutschen Schweinefleischabsatzes, der nach den geplanten Regeln gekennzeichnet werden müsste.

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung soll im ersten Schritt für Schweinefleischprodukte eingeführt werden. Doch auch innerhalb dieses Segments soll die Kennzeichnung nur für einen Teilbereich gelten, da laut ITW der Verkauf von Schinken und Wurst sowie die Speisen in der Gastronomie nicht berücksichtigt werden.

Nur frisches Fleisch vom Mastschwein aus dem Inland, das im Lebensmitteleinzelhandel, beim Metzger oder im Onlinehandel verkauft wird, wird laut Entwurf gekennzeichnet.

ITW will staatliche Tierhaltungskennzeichnung so früh wie möglich stoppen

Da also mehr als zwei Drittel des Schweinefleischabsatzes aus Deutschland kennzeichnungsfrei bleiben würden, appelliert die ITW an alle Kabinettsmitglieder, den Gesetzentwurf abzulehnen, bevor das parlamentarische Verfahren beginnt. „Das beabsichtigte Gesetz ist in weiten Teilen lückenhaft, so nicht erforderlich und birgt damit große Risiken für das Tierwohl in Deutschland“, heißt es in der Sonderausgabe des ITW-Politikbriefs.

Stattdessen solle die Politik auf die bewährten und funktionierenden Systeme der ITW und der Haltungsform-Kennzeichnung aufbauen. An diesen privatwirtschaftlichen Standards beteiligten sich bereits über 10.000 landwirtschaftliche Betriebe und der Verbraucher sei mit ihnen bereits vertraut. Durch Einführung der staatlichen Kennzeichnung sei ihr Erfolg jedoch gefährdet. Für eine Zusammenarbeit mit der Politik stehe die ITW bereit; der vom BMEL erarbeitete Referentenentwurf müsse jedoch in seiner jetzigen Form abgelehnt werden.

 

Bestehende Tierwohl-Standards sind fortschrittlicher

Neben dem großen Anteil nicht erfasster Schweinefleischprodukte kritisiert die ITW, dass der Gesetzentwurf keine Regelung für Rind- und Geflügelfleisch vorsehe und nur im Inland anwendbar sei – im Gegensatz zu den vorhandenen privatwirtschaftlichen Standards. Deutsche Landwirte würden im Wettbewerb mit den ausländischen Tierhaltern benachteiligt.

Die ITW befürchtet, dass es bei Einführung der staatlichen Kennzeichnung nur bei Schweinefleischprodukten zu einer Verschiebung des Marktes kommt: Verbraucher würden noch weniger zum Schweinefleisch greifen, was für die Schweinehalter zu noch größeren strukturellen Schäden führen würde.

Außerdem gebe die geplante Kennzeichnung keinen Aufschluss über die Haltung der Schweine bei ihrer Geburt und Aufzucht.

Unzureichende Kontrolle trotz vermehrter Bürokratie

Gegenüber den Regeln bei den privatwirtschaftlichen Standards würde sich auch der Kontrollmechanismus verschlechtern. So warnt die ITW: „Eine planmäßige, strukturierte, regelmäßig wiederkehrende Überwachung der teilnehmenden Betriebe ist nicht vorgesehen.“ Das gefährde die aktuellen Kennzeichnungen in ihrem Fortbestehen.

Dabei sei ein „bürokratisches Monster“ im Entwurf des BMEL vorgesehen – allerdings diene es nur der Anzeige und Registrierung von Betrieben. Auf bestehende Kennnummern und Datenbanken solle nicht zurückgegriffen werden. Unzählige neue Stellen müssten in den Behörden geschaffen werden, um den Prozess zu bewältigen, so die ITW. Zu dem enormen Aufwand stehe der sehr begrenzte Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis.

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