Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) gelten in Sachsen ab sofort besondere Regelungen für Jäger, Schweinehalter und die Allgemeinheit. So wurden Restriktionszonen festgelegt.
Demnach hat Sachsen eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Restriktionszone festlegt. Diese Zone beschreibt ein gefährdetes Gebiet um die Abschussstelle eines mit ASP infizierten Wildschweins in der Ortslage Krauschwitz/Pechern im Landkreis Görlitz. Laut Verfügung gilt in diesem Gebiet ein Jagdverbot, Schweinhalter dürfen hier keine Freilandhaltung mehr betreiben.
Das sind die Regeln im Restriktionsgebiet
- Für Jäger gilt ein Jagdverbot für alle Tierarten.
- Erlaubt ist die Suche nach Fallwild, um einen Überblick über die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu bekommen.
- Für verendet gefundene Wildschweine gilt eine Anzeigepflicht. Jäger, die Fallwild anzeigen sowie bei der Bergung und Beseitigung mitwirken, erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.
- Schweinhaltern ist die Freilandhaltung und der Auslauf von Schweinen untersagt.
- Hunde müssen an der Leine gehalten werden.
- Messen, Versteigerungen und sonstige Veranstaltungen mit Schweinen sind untersagt.
- Über die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird im Einzelfall entschieden.
Ticker: Afrikanische Schweinepest in Deutschland und die Folgen
Auch Bayern rüstet weiter auf
Angesichts des ASP-Ausbruchs in Sachsen verstärkt auch das Bundesland Bayern seine Präventionsmaßnahmen. So ist der Bau fester Zäune entlang der Bundesautobahnen im Gebiet der Grenze zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik geplant. Die Gesamtlänge des Zauns soll etwa 500 Kilometer betragen. Die Baumaßnahmen stünden kurz vor dem Abschluss. Außerdem werden nochmals 3 Millionen Euro in weiteres Zaunmaterial investiert.
Die intensive Bejagung von Wildschweinen wurde in Bayern außerdem für das aktuelle Jagdjahr auf Keiler ausgeweitet. Zudem wurde die Aufwandsentschädigung in den grenznahen Landkreisen zu Thüringen, Sachsen und Tschechien von 20 Euro auf 100 Euro pro Wildschwein erhöht.