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Kein längerer Übergang für Mindesttransportalter von Kälbern
Es bleibt dabei, Kälber müssen 28 Tage alt sein, bevor sie transportiert werden dürfen. Milchviehhalter sind besorgt.
Milchviehbetriebe sind ab dem nächsten Kalenderjahr dazu verpflichtet, die neugeborenen Kälber auf den Betrieben 28 Tage und damit 14 Tage länger als bisher zu halten, bevor sie außerbetrieblich transportiert werden dürfen. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) stellte einen Antrag im Bundesrat, um die Übergangsfrist auf drei Jahre zu verlängern. Der erste Anlauf scheiterte jedoch, beim zweiten Versuch am Freitag (8. Juli) zog das ML den Antrag zurück.
Landvolk befürchtet negative Auswirkungen
„Niedersachsens Milchviehhalter und Rindermäster sind schwer enttäuscht über diese Entscheidung“, beklagt Manfred Tannen, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen und Milchviehhalter aus Ostfriesland. Es sei schwer für die Betriebe mit Milchviehhaltung, die neue Verordnung einzuhalten, denn gestiegene Baukosten, lange Wartezeiten bei Bauanträgen und die höheren Kosten für die längere Haltung seien Hindernisse. Rund 800.000 Kälber werden im Jahr in Niedersachsen geboren, sie alle werden mehr Platz auf den Betrieben benötigen.
Export in die Niederlande?
Die Sorge ist groß, dass viele Tierhalterinnen und Tierhalter ausweichen müssen und dann ins Nachbarland Niederlande exportieren. Das ginge, da diese neue Regelung nur innerhalb Deutschlands gelten soll und das EU-Recht ein geringeres Mindesttransportalter für Kälber vorsieht. „Damit ist weder dem Kalb noch dem Betrieb geholfen. Wir brauchen umsetzbare Konzepte, Förderungen und vor allem einen realistischen Zeitrahmen, um dies alles umzusetzen“, warnt Manfred Tannen.