Rehkitz

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Kathrin Führes | am

Kitzrettung: So können Sie sich Drohnen zur Wildrettung fördern lassen

Auch in diesem Jahr fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium die Anschaffung von Drohnen. Das muss dabei beachten werden.

Immer mehr Jäger setzen zur Rettung von Jungwild Drohnen ein. Seit einigen Jahren fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Anschaffung von Drohnen. Nun gibt es eine Fortsetzung des erfolgreichen Programms. Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sagt: „Modernste Drohnen können Rehkitze, Junghasen und andere Wildtiere vor dem Mähtod retten. Wir setzen unsere finanzielle Unterstützung für die Landwirtinnen und Landwirte bei der Anschaffung der Technik fort, damit Wildtiere nicht sterben müssen.“ Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung, stellt lt. BMEL aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (z.B. Vergrämung, Begehung) dar. Sie ist deutlich effektiver und zeitsparender.

Kreisjagdvereine sind antragsberechtigt

Um den Einsatz dieser Technik und dadurch auch den Tierschutz auf der Wiese und im Stall voranzutreiben, bringt das BMEL erneut eine Förderung in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro für das Jahr 2023 auf den Weg“, so das Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung.

Antragsberechtigt sind „eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehört.“ Und zwar ab sofort. Seit dem 1. März können die Anträge eingereicht werden.

Rehkitz liegt im Gras

Diese Anforderungen muss die Drohne erfüllen

Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Förderfähig sind Drohnen, wenn sie eine Echtbildkmaera mit integrierter/ kompatibler Wärmebildkamera besitzen, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten sowie eine Home-Return-Funktion haben.

Anträge können noch bis zum 30. Juni gestellt werden. Pro Antragssteller sind in diesem Jahr maximal zwei Drohnen förderungsfähig. In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt 1.178 Drohnen durch das BMEL gefördert. Neben der vom BMEL geförderten Drohnentechnik empfehlen sich folgende Maßnahmen zum Schutz der Wildtiere bei der Mahd:

•       Mahd der Fläche ab dem 15. Juni

•       Absuchen der Flächen durch Jäger mit Hund

•       Vergrämung der Tiere und/oder

•       entsprechende Einstellung der Mähtechnik

 

Mit Material von Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Drohne-fliegend-Kitzrettung

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