Das Bundeskabinett stimmte heute dem Gesetzentwurf Klöckners zu. Damit wird ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz (TAMG) geschaffen.
Bisher waren Tierarzneimittel Teil des allgemeinen nationalen Arzneimittelgesetzes. Die Neuregelung soll nun alle gesetzlichen Vorschriften zu Tierarzneimitteln übersichtlich zusammenfassen:
- Das Gesetz erleichtere den Tierhaltern und Tierärzten die Anwendung der neuen Vorschriften.
- Die Trennung des Arzneimittelrechts und des Tierarzneimittelrechts in zwei getrennte Gesetze ist für die Verwaltung eine erhebliche Vereinfachung.
- Zudem wird die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung im Veterinärbereich gestärkt: Arzneimittel für die Behandlung von Tieren müssen jederzeit zur Verfügung stehen. Deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit muss dabei sichergestellt sein.
Klöckner bezeichnete dies als Erfolg: "Wir garantieren höchste Qualitätsstandards und Sicherheit für Tierarzneimittel. Damit stärken wir die Tiergesundheit und den Tierschutz."
Anpassung an EU-Vorschriften
Der Entwurf passt die nationalen Vorschriften des Tierarzneimittelrechts an neue EU-Vorschriften an.
Das TAMG schreibt die bisherigen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes für Tierarzneimittel dabei im Wesentlichen fort, soweit diese nicht durch das unmittelbar geltende Unionsrecht überlagert werden. Zudem nutzt das Gesetz von der EU-Verordnung eingeräumte Gestaltungsspielräume. Neben den Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EU) 2019/6 werden Vorschriften auch für solche Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnischen Produkte getroffen, die in den bisherigen Anwendungsbereich des AMG, nicht aber in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/6 fallen.
Nach Zustimmung durch den Bundesrat wird das Gesetz am 28. Januar 2022 in Kraft treten.