Mitarbeiter in einem Schlachtbetrieb zerteilen Fleisch

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Christel Grommel | am

Koalition einigt sich auf Gesetz für Schlachtbranche

Corona brachte im Frühjahr schlechte Arbeitsbedingungen in der Schlachtbranche deutlich ans Licht. Nun haben sich SPD und CDU nach langen Verhandlungen auf ein Arbeitsschutzkontrollgesetz geeinigt.

Die Regierungspartner legten heute ihren Streit bei. Nach der Einigung soll das Gesetz im Dezember in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und Anfang 2021 in Kraft treten.

Das Gesetz verordnet der Branche ein Verbot von Werkverträgen ab 1. Januar und von Leiharbeit ab 1. April 2021. Der Einsatz von Fremdpersonal beim Schlachten und Zerlegen soll damit verboten werden. Die Union hatte Sorge wegen saisonaler Spitzen wie etwa der Grillsaison geäußert und Änderungen verlangt, die SPD wollte die Verschärfungen aber nicht aufweichen. 

Das wurde neu vereinbart

Neu zwischen Union und SPD vereinbart wurde nun eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung: Auf Grundlage eines Tarifvertrags soll es möglich sein, Auftragsspitzen durch Leiharbeitnehmer aufzufangen - unter strengen Auflagen und nur in der Fleischverarbeitung, nicht beim Schlachten und Zerlegen. Als Bedingungen sind vorgesehen: Das Unternehmen ist tarifgebunden, für Leiharbeiter gelten die gleichen Arbeitsbedingungen und die Höchstüberlassungsdauer ist auf vier Monate begrenzt.

Zudem soll es einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder geben, elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit wird zur Pflicht, die Unterbringung der Arbeiter muss verbessert werden. Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder soll die Einhaltung des Arbeitsschutzes durch Betriebsbesichtigungen sicherstellen.

Ausgenommen sind wie ursprünglich geplant Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Aus dieser Zahl werden die Verkäufer an der Ladentheke herausgerechnet. 

Schweinehälften hängen in Schlachtbetrieb

Inkrafttreten Anfang 2021 fraglich

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wird wohl nicht Anfang 2021 in Kraft treten können. 

Im Bundestag blieb die Abstimmung erneut aus. Auf Seiten der Grünen sorgte das für Kritik: "Weil auch der Bundesrat zustimmen muss, ist jetzt klar: Auf regulärem Weg kann das Gesetz dieses Jahr nicht mehr abgeschlossen werden", monierte die Sprecherin für Arbeitnehmerrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion. Sie warf der Fleischlobby vor, mit Hilfe der CDU eine gesetzliche Regelung blockiert zu haben. "Mit diesem undurchsichtigen Geflecht von Werkverträgen und Leiharbeit und mit der systematischen Ausbeutung in der Fleischindustrie muss endlich Schluss sein. Dafür braucht es endlich das versprochene Gesetz", forderte die Grünen-Politikerin.

Niedersachsens Sozialministerin Reimann lobte unterdessen die erzielte Einigung im Gesetzesvorschlag: "Die jetzt verabredeten Regelungen ein echter Durchbruch und das Verbot von Werkverträgen sowie der klaren Einschränkungen von Leiharbeit ein großer Fortschritt."

Landvolk-Präsident Schulte to Brinke begrüßte den Entwurf ebenfalls. Man erwarte, dass die Mitarbeiter in Schlachtbetrieben gut behandelt würden.

Mit Material von dpa, AgE, HAZ

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