Künftig dürfen die Tierhalterinnen und Tierhalter in der Europäischen Union auch wieder bestimmte tierische Proteine verfüttern.
Die Europäische Kommission hat Mitte August eine entsprechende Änderung der Verordnung über das Verfütterungsverbot angenommen. Diese erlaubt die Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen von Schweinen in Geflügelfutter und von Geflügel in Schweinefutter.
Im Jahr 2001 war wegen der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) generell die Verfütterung von Tiermehlen zunächst befristet untersagt worden, im Jahr 2003 dann dauerhaft.
Die aktuelle Entscheidung stützt sich auf ein wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Im April hatten das Europaparlament und der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) ihr grünes Licht gegeben.
Einhaltung hoher Standards
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides begrüßte die Änderung als "einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Verwendung hochwertiger und nachhaltiger Futtermittel". Zugleich setze die EU ihr langjähriges Engagement für die Einhaltung höchster Standards in der Tierernährung fort.
Die Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission (DG Sante) verwies auf wissenschaftliche Erkenntnisse, die zeigten, dass bestimmte, seit 2001 geltende Futtermittelverbote nicht mehr gerechtfertigt seien. Künftig sei eine breitere Verwendung von Schweine-, Geflügel- und Insektenproteinen in Futtermitteln möglich, die aus lokaler Produktion in der EU stammten und den Ernährungsbedürfnissen bestimmter Kategorien von Schweinen und Geflügel entsprächen.
Die Internationale Plattform für die Nutzung von Insekten als Lebensmittel und Futter (IPIFF) begrüßte die Entscheidung der Brüsseler Behörde. Sie wertete die Genehmigung "als eine der wichtigsten regulatorischen Entwicklungen bei der Ausweitung des europäischen Insektensektors".