Eine Verlängerung der einjährigen Übergangsfrist für Kälbertransporte ab 28 Tagen wird es voraussichtlich nicht geben.
Niedersachsen hatte in einer Bundesinitiative beantragt, die Frist von einem auf drei Jahre zu verlängern. Das fand jedoch im Agrarausschuss der Länderkammer keine Mehrheit.
Nur Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern unterstützten den Antrag. Die Beratung über den Antrag wurde vertagt, ein Termin wurde dafür noch nicht genannt.
Die geänderte Tierschutztransportverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Nach einer einjährigen Übergangsfrist dürfen Kälber erst ab einem Mindestalter von 28 Tagen transportiert werden. Vorher galt ein Mindestalter von 14 Tagen.
Transportalter von Kälbern: Bundesratsinitiative zur Fristverlängerung
Kälbertransporte in und zwischen EU-Staaten könnten zunehmen
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, übte harsche Kritik: "Hier wird eine sinnvolle und dringend erforderliche Regelung ausgebremst." Es mache definitiv keinen Sinn, auf nationaler Ebene Fakten zu schaffen, während sich eine europäische Regelung abzeichnet.
Er sieht als Folge dessen, dass Transporte junger Kälber zwischen und in andere Mitgliedstaaten massiv zunehmen werden. Die Politik konterkariere damit die Ankündigung, pragmatische und effektive Schritte für den Umbau der Tierhaltung aufzuzeigen.