Um Schaf- und Ziegenhalter unter die Arme zu greifen, stellt das Land Niedersachsen eine Prämie bereit. Ab Juli 2021 tritt die neue Richtlinie in Kraft und soll Herden von mindestens zehn Tieren fördern. Pro Tier beträgt der Zuschuss 33 Euro.
"Es ist ein positives Signal, dass das Land Niedersachen an unsere stark gebeutelten Schaf- und Ziegenhalter sendet", so Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolk Niedersachsen. "Mit der Schaf- und Ziegenprämie erhalten sie endlich die Wertschätzung ihrer wichtigen Arbeit."
"Schaf- und Ziegenhalter haben hohen Wert"
"Nachhaltiges Weidemanagement leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz", sagt Umweltminister Olaf Lies. "Die extensive Schaf- und Ziegenbeweidung von Niedermoor- und Hochmoor-Standorten ermöglicht die Pflege feuchter und teilweise nasser Moorflächen." Somit blieben solche Standorte erhalten und vor indirekter Entwässerung geschützt. "Zudem trägt die Weidetierhaltung zum Erhalt der offenen Kulturlandschaften bei und verbessert die Bodenfruchtbarkeit", so der Minister weiter. "Schaf- und Ziegenhalter haben in Niedersachsen einen hohen Wert: Sie übernehmen mit ihren Tieren die Aufgaben im Naturschutz, der Kulturlandpflege und der Arterhaltung. Das wollen wir mit der Prämie honorieren."
So geht die Förderung:
Gefördert werden soll die Haltung von Schafen und Ziegen, die zum Stichtag (3. Januar) des Antragsjahres über neun Monate alt sind. Über den Bescheid der Niedersächsischen Tierseuchenkasse erfolgt der Nachweis über die Anzahl der Tiere. Wichtig ist auch, dass die Tiere zwischen dem 1. April und dem 15. September ununterbrochen im Betrieb gehalten werden und Zugang zu Weideflächen haben. Tiere, die ganzjährig im Stall gehalten werden sind von der Förderung ausgeschlossen. Zehn Tiere sind das Minimum, Obergrenze der Förderung ist eine Herde von 200 Tieren.
Die Prämie von 33 Euro pro Tier wird nach den Beihilferegeln der EU-Kommission als De-minimis-Beihilfe vergeben, wodurch Antragssteller eine De-minimis-Erklärung ausfüllen müssen. Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung und der Höchstbetrag der Förderung beträgt 20.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.